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Harburg (Kreis)
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Wenn das Zuhause zum Albtraum wird

Häusliche Gewalt bleibt oft unsichtbar – und doch ist sie erschreckend weit verbreitet. Die Dunkelziffer der Fälle liegt weitaus höher, als viele Bürger ahnen. Scham und Angst hindern die Opfer häufig daran, ihre gewalttätigen Partner anzuzeigen. Hinzu kommt die Unsicherheit, wie es nach einer Strafanzeige weitergehen könnte. Oft gelingt es Tätern, ihre gewalttätige Seite geschickt zu verbergen, sodass häusliche Gewalt auch in vermeintlichen „Musterfamilien“ in der direkten Nachbarschaft vorkommt. Diese Form der Gewalt kennt keine sozialen Grenzen und betrifft überwiegend Frauen.

Der Weg aus der Gewalt – Mut und Unterstützung

Opfer häuslicher Gewalt ertragen oft über Jahre hinweg psychische und/oder physische Misshandlungen, bevor sie den Schritt wagen, Hilfe zu suchen. Viele bleiben jedoch mit ihrem Leid allein. Doch Schweigen schützt die Täter! Umso wichtiger ist es, Betroffene zu ermutigen, aktiv zu werden und sich Unterstützung zu holen.

Unterstützungsmöglichkeiten – Sie sind nicht allein

Der erste Schritt muss nicht zwangsläufig eine Anzeige bei der Polizei sein. Wenn Opfer diesen Weg noch nicht gehen möchten, gibt es zahlreiche andere Hilfsangebote. Frauenhäuser und Opferschutzorganisationen wie der WEISSE RING bieten sichere Anlaufstellen. Auch eine vertrauliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Opferschutzrecht oder Strafrecht kann helfen, rechtliche Optionen zu klären, ohne dass der Täter davon erfährt.

Rechtliche Schritte – Den Täter zur Verantwortung ziehen

Neben der strafrechtlichen Verfolgung gibt es weitere juristische Maßnahmen. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es, dem Täter gerichtlich zu untersagen, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Nach dem Grundsatz „Wer schlägt, der geht“ kann der Täter zudem aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden.

Familienrecht – Schutz der Kinder

Sind Kinder betroffen, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht unerlässlich. Täter setzen Kinder oft als Druckmittel ein, sodass Fragen zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt zügig und kompetent geklärt werden müssen. In Fällen häuslicher Gewalt ist sogar eine sogenannte Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.

Strafrecht – Opferrechte wahren

Hat der Täter schwere Straftaten begangen, kann sich das Opfer dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und Schmerzensgeldansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen. Ein spezialisierter Anwalt unterstützt dabei. Auch die Angst vor einer Begegnung mit dem Täter während der Gerichtsverhandlung kann durch professionelle Nebenklagevertretung oder psychosoziale Prozessbegleitung gemildert werden.

Opferentschädigung nach Sozialgesetzbuch XIV – Finanzielle Hilfen

Betroffenen steht oft ein Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch XIV zu, etwa in Form monatlicher Zahlungen oder der Übernahme von Heilbehandlungskosten.

Kosten – Keine Angst vor hohen Ausgaben

Die Furcht vor hohen Anwalts- oder Gerichtskosten sollte niemanden von der Suche nach Hilfe abhalten. Organisationen wie der WEISSE RING finanzieren bei Bedarf die erste Beratung durch einen Rechtsanwalt. Zudem gibt es staatliche Unterstützungsmöglichkeiten wie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, sodass Betroffenen oft kaum Kosten entstehen.


Fazit

Opfern häuslicher Gewalt stehen zahlreiche Wege offen, sich aus ihrer belastenden Situation zu befreien und ein neues Leben zu beginnen. Zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen – Sie sind nicht allein.

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