Sexualdelikte entsprechen häufig nicht dem Bild, das Filme oder Medien vermitteln. In vielen Fällen kennen sich die betroffene und die tatverdächtige Person bereits, und die Taten ereignen sich überwiegend im privaten Umfeld. Gerade deshalb fehlen häufig unabhängige Zeugen oder eindeutige Beweise.
In Ermittlungs- und Gerichtsverfahren steht oft die Aussage der betroffenen Person der Aussage der beschuldigten Person gegenüber. Zwar können DNA-Spuren, Chatverläufe oder andere digitale Beweise den Kontakt zwischen den Beteiligten belegen, die entscheidende Frage nach der Freiwilligkeit sexueller Handlungen lässt sich dadurch jedoch häufig nicht eindeutig beantworten. Gleichzeitig gelten im Strafverfahren die Unschuldsvermutung und der Grundsatz, dass eine Verurteilung nur bei zweifelsfrei nachgewiesener Schuld erfolgen darf.
Betroffene können bereits vor einer Strafanzeige medizinisch Spuren sichern lassen. Während eines Strafverfahrens stehen ihnen verschiedene Hilfen zur Verfügung, etwa psychosoziale Prozessbegleitung, anwaltliche Unterstützung oder besondere Schutzmaßnahmen bei Vernehmungen. Fachleute sehen zudem weiteren Verbesserungsbedarf bei der Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz sowie bei der Aufklärung über Sexualdelikte.