Der Bundesrat hat einer Gesetzesinitiative aus Hamburg zugestimmt, die Opfern häuslicher Gewalt den Ausstieg aus einem gemeinsam mit dem Täter geschlossenen Mietvertrag erleichtern soll. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland hatten sich dem Antrag angeschlossen. Ziel ist es, Betroffenen einen schnellen und unkomplizierten Neuanfang zu ermöglichen.
Nach geltendem Recht können gemeinsame Mietverträge nur von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Verweigert der ehemalige Partner seine Zustimmung, bleibt Betroffenen häufig nur ein langwieriger Gerichtsprozess. In dieser Zeit haften sie weiter für Mietzahlungen und andere Verpflichtungen – selbst dann, wenn sie die Wohnung längst verlassen haben.
Künftig sollen Opfer im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens verlangen können, dass der Täter der Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags zustimmt. Dieses neue Recht soll gleichrangig neben der bisherigen Möglichkeit der Wohnungszuweisung stehen. Die bestehenden Ausschlussgründe bleiben bestehen. Rechte der Vermieter werden durch die Regelung nicht verändert.
Mit der Gesetzesänderung soll verhindert werden, dass Täter über die gemeinsame Wohnung weiterhin Druck oder Kontrolle ausüben. Gleichzeitig soll die finanzielle Belastung für Betroffene reduziert werden, insbesondere nach einem Aufenthalt im Frauenhaus, wenn häufig die Mittel für eine neue Wohnung fehlen.