Im Jahr 2024 wurden 3.457 Fälle von Cybergrooming nach § 176a Abs. 1, 3 StGB in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber 2023, als 2.580 Fälle gemeldet wurden. Die tatsächliche Anzahl der Fälle dürfte jedoch weit höher liegen. Neben Erwachsenen können auch Kinder und Jugendliche Gleichaltrige im Netz belästigen.
Cybergroomer nehmen unter falscher Identität Kontakt mit Kindern und Jugendlichen auf. Anfangs verhalten sie sich freundlich und bauen eine scheinbare Vertrauensbasis auf. Später fordern sie Gefallen oder stellen intime Fragen. Bereits die Anbahnung solcher Kontakte ist strafbar, wenn die Absicht besteht, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Eine Reaktion des Kindes ist nicht erforderlich, allein das Lesen einer solchen Nachricht kann genügen, um den Tatbestand zu erfüllen.
Um Kinder bereits frühzeitig zu schützen, wurde die Unterrichtsreihe "Flizzy in Gefahr" entwickelt. Diese Initiative der Polizeilichen Kriminalprävention in Zusammenarbeit mit dem Internet-ABC und dem Kinderschutzbund richtet sich an Grundschulen. Durch interaktive Lerneinheiten lernen Kinder, verdächtige Situationen im Netz zu erkennen und sich davor zu schützen.
Erwachsene Bezugspersonen werden im Rahmen der bundesweiten Kampagne "Missbrauch verhindern!" über sexuelle Gewalt an Kindern informiert. Die Kampagne vermittelt Hilfsmöglichkeiten und erklärt, wie Strafverfahren bei Verdachtsfällen ablaufen.