Direkt zum Inhalt
Harburg (Kreis)
Menü

Bessere Unterstützung für Betroffene häuslicher Gewalt im Strafverfahren

Erweiterter Schutz für Gewaltopfer

Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer schwerer Straftaten deutlich auszubauen. Besonders profitieren sollen Menschen, die häusliche Gewalt erlitten haben. Ihnen soll künftig – in schweren Fällen – ein kostenfreies Begleitangebot sowie anwaltlicher Beistand zustehen.

Niedrigere Hürden für Betroffene

Die psychosoziale Prozessbegleitung bietet keine Rechtsberatung, sondern emotionale und organisatorische Unterstützung während des gesamten Strafverfahrens. Seit 2017 besteht ein Anspruch für Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene nach schweren Sexual- und Gewaltdelikten.
Künftig sollen:

  • Betroffene häuslicher Gewalt ebenfalls anspruchsberechtigt sein,
  • Kinder und Jugendliche die Begleitung automatisch erhalten, ohne Antrag,
  • erwachsene Opfer nicht mehr nachweisen müssen, dass sie besonders schutzbedürftig sind.

Verbesserte Abläufe im Strafverfahren

Um Zugangshürden weiter abzubauen, sollen Ermittlungsbehörden und Gerichte Betroffene aktiv auf das Unterstützungsangebot hinweisen. Zudem soll eine nachträgliche Beiordnung möglich werden, wenn die Begleitung bereits im frühen Verfahrensstadium stattgefunden hat. Prozessbegleiterinnen und -begleiter sollen künftig über Verhandlungstermine zuverlässig informiert werden.

Höhere Vergütung für mehr Kapazitäten

Damit ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen, plant das Ministerium eine Anhebung der Vergütungspauschalen – sowohl für die Begleitung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren als auch für nachgelagerte Unterstützungsphasen. Zeit- und fahrintensive Einsätze sollen stärker berücksichtigt werden.

Modellprojekt in Niedersachsen

Parallel prüft Niedersachsen, inwiefern die psychosoziale Prozessbegleitung auch in Gewaltschutzverfahren sinnvoll eingesetzt werden kann. Dafür läuft derzeit ein Modellversuch an zwei Amtsgerichten.

 

Präventionshinweise

  • Hilfe holen: Bei akuter Gefahr sofort den Notruf 110 wählen.
  • Unterstützung nutzen: Beratungsstellen wie der WEISSE RING bieten vertrauliche Hilfe und Begleitung.
  • Gewalt ernst nehmen: Frühzeitig mit Vertrauenspersonen oder Fachberatungen sprechen.
  • Dokumentation sichern: Verletzungen, Nachrichten und Vorfälle festhalten – wichtig für spätere Verfahren.
  • Rechte kennen: Betroffene haben Anspruch auf Unterstützung, Begleitung und Schutzmaßnahmen.
0 0