Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in Deutschland verbessert und den Schutz von Kindern stärkt. Ziel ist es, sowohl die Prävention zu intensivieren als auch die Unterstützung für Betroffene auszubauen.
Um eine bessere Aufarbeitung zu gewährleisten, werden neue Strukturen geschaffen. Das Amt der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten wird aufgewertet und in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Zudem wird eine jährliche Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat eingeführt, um Missstände und Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Das Gesetz erleichtert den Zugang zu relevanten Akten. Jugendämter sind künftig verpflichtet, Betroffenen Akteneinsicht und Auskunft zu gewähren. Die Forderung nach einer Ausweitung dieses Rechts auf weitere Institutionen wie Schulen, Sportverbände und Kirchen bleibt jedoch bestehen.
Die neu verankerte Medizinische Kinderschutzhotline bietet medizinischem Fachpersonal eine Anlaufstelle, um Anzeichen von Missbrauch frühzeitig zu erkennen und gezielt Hilfe einzuleiten. Experten begrüßen diesen Schritt, um den Kinderschutz im Gesundheitswesen weiter zu verbessern.
Das Gesetz hat mit der Zustimmung aller Fraktionen eine entscheidende Hürde genommen und tritt nach der zweiten Befassung im Bundesrat in Kraft.