Ein Mann erhielt eine gefälschte SMS und kurz darauf einen Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters. Unter dem Vorwand notwendiger Sicherheitsupdates für das Online-Banking wurde er dazu gebracht, den Aufforderungen der Betrüger zu folgen. Dadurch erlangten diese Zugriff auf sein Konto und überwiesen knapp 6.000 Euro auf das Konto einer anderen Frau.
Die Kontoinhaberin erklärte vor Gericht, sie habe mit dem Betrug nichts zu tun. Ihr damaliger Lebensgefährte habe ihre Bankkarte genutzt, das Geld abgehoben und ausgegeben. Sie habe ihm lediglich helfen wollen, weil er sich angeblich in finanziellen Schwierigkeiten befunden habe.
Das Landgericht Frankenthal entschied am 18. September 2026, dass die Frau den überwiesenen Betrag dennoch zurückzahlen muss. Entscheidend sei, dass das Geld ohne rechtlichen Grund auf ihrem Konto eingegangen sei und sie ihrem damaligen Partner die Nutzung des Kontos ermöglicht habe. Ob sie selbst am Betrug beteiligt war oder von der Herkunft des Geldes wusste, war für den Rückzahlungsanspruch nicht ausschlaggebend.
Das rechtskräftige Urteil zeigt: Wer sein Konto anderen überlässt, kann erhebliche finanzielle Risiken eingehen. Ob die Frau das Geld von ihrem ehemaligen Partner zurückerhält, ist ungewiss.
Betrüger nutzen gezielt das Vertrauen anderer Menschen aus und suchen sogenannte Finanzagenten, über deren Konten sie erbeutetes Geld weiterleiten können. Auch vermeintliche Freundschaftsdienste oder Hilfe für den Partner können schwerwiegende Folgen haben.
Wichtig: Wer sein Konto für fremde Geldtransaktionen zur Verfügung stellt, riskiert nicht nur finanzielle Verluste, sondern möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen.
Der WEISSE RING unterstützt Betroffene von Kriminalität und steht ihnen mit Beratung und Hilfe zur Seite. Das bundesweite Opfer-Telefon ist unter 116 006 kostenfrei erreichbar.
Quelle: Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 18.09.2026