Ab Oktober 2025 treten in der Eurozone neue EU-Vorgaben in Kraft, die den Zahlungsverkehr deutlich verändern. Kernstück der Reform ist die verpflichtende Einführung von Echtzeitüberweisungen: Geld soll innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommen – und das rund um die Uhr, an jedem Tag der Woche. Diese schnelle Überweisungsmöglichkeit darf Banken künftig keine zusätzlichen Gebühren mehr kosten, sie muss zu denselben Konditionen angeboten werden wie eine Standardüberweisung.
So praktisch die sofortige Verfügbarkeit des Geldes auch ist, sie birgt Risiken: Fehlerhafte IBAN-Eingaben oder betrügerische Überweisungen lassen sich nur schwer rückgängig machen. Anders als bei klassischen Überweisungen bleibt bei Echtzeitüberweisungen kaum Zeit, um Eingabefehler zu erkennen oder betrügerische Aktivitäten zu stoppen. Daher wird ein zusätzlicher Sicherheitsmechanismus eingeführt.
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, vor der Ausführung jeder Überweisung – ob in Echtzeit oder Standard – zu prüfen, ob der Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Bei Unstimmigkeiten muss der Zahler gewarnt werden und kann die Zahlung stoppen. Diese Maßnahme soll Fehlüberweisungen und Betrug verhindern.
Versäumen Banken die vorgeschriebene Empfängerprüfung und entsteht daraus ein Schaden, sind sie verpflichtet, den überwiesenen Betrag zurückzuerstatten. Die Haftung liegt in solchen Fällen eindeutig bei den Banken. Das erhöht den Druck auf die Institute, ihre Systeme rechtzeitig und korrekt umzusetzen.
Die Neuerungen betreffen auch das Verhalten der Kundinnen und Kunden. Sie sollten sich mit den Änderungen vertraut machen und folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen: