Die EU hat ihre Regeln für den digitalen Zahlungsverkehr grundlegend erneuert. Kern der Reform: Banken müssen Kundinnen und Kunden künftig entschädigen, wenn sie auf Betrüger hereinfallen, die sich als Bankmitarbeitende ausgeben – eine Masche, die oft bei Telefonanrufen oder gefälschten E‑Mails genutzt wird. Damit endet die bisherige Praxis, bei der Betroffene häufig auf ihrem Schaden sitzen blieben. Voraussetzung für eine Erstattung ist eine schnelle Meldung des Vorfalls an Bank und Polizei. Nur wenn den Betroffenen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, darf die Bank die Zahlung verweigern – und diese Hürde wurde bewusst hoch angesetzt.
Mit der EU‑weiten Einführung des sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) wird jede Überweisung automatisch geprüft. Das System kontrolliert, ob der eingegebene Name zur IBAN passt.
Unterlässt eine Bank diesen Abgleich und entsteht dadurch ein Schaden, muss sie vollständig haften. Diese Pflicht gilt nun auch für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU.
Erstmals müssen auch soziale Netzwerke und Suchmaschinen mit Konsequenzen rechnen. Wenn sie trotz Hinweisen betrügerische Inhalte nicht entfernen, können sie künftig finanziell haftbar gemacht werden. Damit reagiert die EU auf die wachsende Zahl gefälschter Werbeanzeigen und betrügerischer Links, die oft über große Plattformen verbreitet werden.
Die neuen Regeln bedeuten einen grundlegenden Wandel: Autorisierte Zahlungen gelten nicht mehr automatisch als endgültig. Banken müssen ihre Systeme massiv aufrüsten, unter anderem mit KI‑gestützten Überwachungsmechanismen. Das könnte langfristig zu höheren Kosten führen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird Online‑Banking sicherer, allerdings auch etwas komplexer – zusätzliche Warnmeldungen und Bestätigungsschritte werden zum Alltag gehören.
Banken müssen ihre IT‑Systeme bis dahin auf einen durchgehenden 24/7‑Echtzeitbetrieb umstellen.
Quelle: AD HOC NEWS