Am Landgericht Hamburg werden schwere Sexualstraftaten künftig vor speziell eingerichteten Strafkammern verhandelt. Seit dem 1. Januar sind sieben große Kammern mit insgesamt 22 Richterinnen und Richtern ausschließlich für Sexual- und Jugendschutzsachen zuständig. Ziel ist es, Verfahren fachlich fundierter und zugleich sensibler zu führen.
Die Justiz betont, dass Aussagen in solchen Verfahren für Betroffene oft extrem belastend sind. Durch geschulte Richterinnen und Richter soll ein Umfeld geschaffen werden, das Sicherheit vermittelt und retraumatisierende Mehrfachvernehmungen möglichst vermeidet. Die Justizbehörde begleitet die Spezialisierung mit Fortbildungen zu psychologischen, rechtlichen und vernehmungstechnischen Aspekten.
Die Zahl der angezeigten Sexualdelikte ist in Hamburg zuletzt deutlich gestiegen. Von Januar bis November 2025 registrierte die Polizei 315 Fälle – ein Plus von 11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bereits 2024 war ein Anstieg verzeichnet worden.
Opferhilfeorganisationen begrüßen die neue Struktur. Sie erwarten, dass spezialisierte Kammern zu schonenderen Abläufen beitragen und lange Verfahrensdauern reduziert werden können. Ob sich Prozesse tatsächlich beschleunigen lassen, bleibt offen – dennoch gilt die Reform als wichtiger Schritt für den Opferschutz.
Sexualstrafverfahren gelangen ans Landgericht, wenn hohe Freiheitsstrafen oder besondere Schutzinteressen betroffen sind. Die neuen Kammern sollen komplexe Beweislagen künftig mit mehr Fachwissen und größerer Sensibilität bearbeiten.