Wer häusliche Gewalt erlebt, steht nach einer Trennung häufig vor einem weiteren Problem: dem gemeinsamen Mietvertrag. Sind beide Partner als Mieter eingetragen, kann es schwierig sein, sich ohne Zustimmung des anderen aus dem Vertragsverhältnis zu lösen.
Geplante gesetzliche Änderungen sollen Betroffenen künftig einen einfacheren Weg aus einem gemeinsamen Mietvertrag ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass Menschen nach einer Flucht vor Gewalt weiterhin rechtlich oder finanziell an den Täter gebunden bleiben.
Auch die finanziellen Folgen eines notwendigen Auszugs sollen stärker berücksichtigt werden. Vorgesehen ist ein gesetzlicher Anspruch darauf, dass der Täter grundsätzlich für Kosten aufkommt, die durch die Flucht des Opfers entstehen. Dazu können beispielsweise weiterlaufende Mietzahlungen oder durch die Gewalt verursachte Schäden an der Wohnung gehören.
Die Neuregelung soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und es Betroffenen erleichtern, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Häusliche Gewalt betrifft häufig nicht nur das unmittelbare Opfer. Auch Kinder erleben Gewalt innerhalb der Familie und können dadurch erheblich belastet oder gefährdet werden.
Der geplante Ausbau des Gewaltschutzes sieht deshalb vor, Schutzmaßnahmen künftig auch auf Kinder und andere besonders schutzbedürftige Personen ausweiten zu können. In Hochrisikofällen soll ab dem 1. Juli 2027 neben Kontakt- und Näherungsverboten auch eine elektronische Fußfessel angeordnet werden können.
Mit der Trennung endet die Gefahr nicht zwangsläufig. Gerade in dieser Phase können Drohungen, Nachstellungen oder erneute Gewalt auftreten. Umso wichtiger ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Der WEISSE RING unterstützt Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind – unabhängig davon, wo und unter welchen Umständen die Tat geschehen ist. Die Unterstützung kann unter anderem persönliche Gespräche, Begleitung zu Behörden und Terminen sowie weitere konkrete Hilfen umfassen.
Das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS ist bundesweit und kostenfrei unter 116 006 erreichbar. Auch die örtlichen Außenstellen stehen Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Niemand muss Gewalt allein bewältigen. Wer betroffen ist oder sich um einen Angehörigen sorgt, sollte sich frühzeitig Unterstützung holen.