Die Landesregierung Niedersachsen hat einem Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung zugestimmt. Ziel der Vereinbarung ist es, den bundesweit einheitlichen Einsatz der elektronischen Fußfessel organisatorisch und technisch zu ermöglichen. Als nächster Schritt wird sich nun der Niedersächsische Landtag mit dem Vorhaben befassen.
Grundlage des Staatsvertrages ist die Neufassung des Gewaltschutzgesetzes. Dieses sieht ab 1. Juli 2027 erstmals eine bundesweit einheitliche Regelung für den Einsatz der elektronischen Fußfessel vor. Damit soll insbesondere der Schutz von Menschen verbessert werden, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Die elektronische Überwachung kann dazu beitragen, gerichtliche Annäherungsverbote wirksamer zu kontrollieren und Verstöße schneller zu erkennen.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung erfolgt bereits seit Jahren in Zusammenarbeit der Bundesländer. Mit dem neuen Staatsvertrag soll die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) zusätzliche Aufgaben übernehmen und den bundesweit einheitlichen Einsatz der elektronischen Fußfessel koordinieren. Durch die gemeinsame Organisation sollen vorhandene Ressourcen effizient genutzt und Doppelstrukturen vermieden werden.