Direkt zum Inhalt
Harburg (Kreis)
Menü

Drei Initiativen für mehr Opferschutz und härteres Vorgehen bei Gewaltverbrechen

Strafbarkeitslücke bei Vergewaltigungsvideos soll geschlossen werden

Der Besitz und die Weitergabe von Videos, die tatsächliche Vergewaltigungen Erwachsener zeigen, sind in Deutschland bislang nicht strafbar. Eine Initiative aus Niedersachsen will diese Lücke schließen. Hintergrund ist eine Recherche, die ein internationales Netzwerk von Sexualtätern aufgedeckt hat. Die Aufnahmen realer Übergriffe wurden millionenfach im Internet verbreitet – für die Opfer eine anhaltende Belastung.

Fachleute befürworten ein Verbot, da der Konsum solcher Aufnahmen Gewaltfantasien fördern könne. Zugleich warnen Expertinnen vor Schnellschüssen. Sie fordern, bestehende Paragrafen des Strafgesetzbuches zu erweitern, anstatt neue Straftatbestände zu schaffen. Wichtig sei eine klare Abgrenzung zwischen realen und inszenierten Darstellungen.

Mehr Schutz für Kinder bei häuslicher Gewalt

Eine weitere Initiative, angeführt von Hessen, will das Sorge- und Umgangsrecht anpassen, um Kinder und Elternteile besser vor gewalttätigen Partnern zu schützen. Ziel ist es, häusliche Gewalt im Familienrecht stärker zu berücksichtigen und die Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen.

Demnach soll der Umgang mit Kindern bei Gewalt eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können. Begründet wird dies mit der Gefahr erneuter Übergriffe und den seelischen Folgen für betroffene Kinder. Hessen fordert dafür ausdrücklichere gesetzliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Opfer- und Zeugenschutz bei Anschlagsverfahren verbessern

Ein Vorstoß aus Sachsen-Anhalt richtet sich auf besseren Datenschutz für Opfer und Zeugen in Strafverfahren. Auslöser war ein Fall, bei dem Überlebende eines Anschlags Briefe vom Täter erhielten – ermöglicht durch die Offenlegung ihrer privaten Adressen in den Prozessakten.

Künftig sollen alternative Anschriften genutzt werden können, um ungewollte Kontaktaufnahmen zu verhindern. Der Bund wird aufgefordert, entsprechende Reformen zu prüfen. Ziel ist es, Betroffene vor erneuter Traumatisierung zu schützen und ihre persönlichen Daten besser abzusichern.

Fazit:

Die Justizministerkonferenz setzt mit diesen drei Initiativen deutliche Signale für einen stärkeren Schutz von Gewaltopfern – sowohl im digitalen Raum als auch im familiären und strafrechtlichen Umfeld. Während Niedersachsen auf eine Strafverschärfung zielt, betonen Hessen und Sachsen-Anhalt die Prävention und den Schutz vor weiteren Belastungen.

0 0