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Neue Rechtsprechung stärkt Opfer von Onlinebanking-Betrug

Betrug im Onlinebanking wird immer raffinierter

Betrüger nutzen zunehmend moderne Technik, etwa Künstliche Intelligenz, um Vertrauen zu erschleichen. So geben sie sich am Telefon als Bankmitarbeiter oder Angehörige aus und imitieren sogar deren Stimmen. Betroffene werden dadurch zu schnellen Überweisungen verleitet.

Geld fließt häufig über fremde Konten

Das überwiesene Geld landet oft nicht direkt bei den eigentlichen Tätern. Stattdessen werden Bankkonten Dritter genutzt, die diese Konten leichtfertig zur Verfügung stellen. Die Beträge werden meist kurz nach dem Zahlungseingang weitergeleitet oder abgehoben.

Oberlandesgericht Frankfurt stärkt die Rechte der Geschädigten

Mit Urteil vom 17.10.2025 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 29 U 100/24) eine für Betroffene wichtige Entscheidung getroffen. Danach können Opfer von Phishing ihr Geld direkt vom Kontoinhaber zurückfordern, über dessen Konto die betrügerische Zahlung abgewickelt wurde.

Auch eigenes Fehlverhalten schließt Anspruch nicht aus

Das Gericht stellte klar: Selbst wenn das Opfer unvorsichtig gehandelt und auf ein unbekanntes Konto überwiesen hat, besteht der Rückzahlungsanspruch weiter. Ein Mitverschulden wird dem Opfer nicht angerechnet. Geschädigte haben gegenüber Tätern oder deren Helfern keine besondere Sorgfaltspflicht.

Haftung bei leichtfertiger Kontonutzung

Wer sein Bankkonto für fremde oder zweifelhafte Transaktionen bereitstellt, kann für den Schaden haften – auch dann, wenn das Geld bereits weitergegeben wurde. Das OLG Frankfurt stützte sich dabei auf bestehende Rechtsprechung, wonach leichtfertige Beteiligung an betrügerischen Geldflüssen zu Schadensersatz verpflichtet.

Konkreter Fall

In dem entschiedenen Fall hatte das erstinstanzliche Gericht eine Haftung noch abgelehnt. Das Oberlandesgericht änderte diese Entscheidung und verurteilte den Kontoinhaber zur Rückzahlung von 9.500 Euro an die geschädigte Person.

Bedeutung für Betroffene

Das Urteil zeigt deutlich: Opfer von Onlinebetrug sind nicht rechtlos. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuerlangen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei entscheidend sein.

 

Präventionshinweise: So schützen Sie sich vor Phishing

  • Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten Anrufen, auch wenn diese seriös wirken
  • Banken fordern niemals telefonisch Überweisungen oder Zugangsdaten
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Betrüger arbeiten mit Angst und Zeitdruck
  • Geben Sie keine PINs, TANs oder Passwörter weiter
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge sofort Ihrer Bank und Beratungsstellen für Betrugsopfer
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