Gefälschte Bankbriefe, betrügerische E-Mails, SMS und QR-Codes sehen häufig täuschend echt aus. Wer darauf hereinfällt und sensible Daten preisgibt oder einen betrügerischen Zahlungsvorgang ermöglicht, kann innerhalb kürzester Zeit hohe Geldbeträge verlieren. Für die Betroffenen ist der Schaden oft mit großer Verunsicherung und der Sorge verbunden, selbst für den Verlust verantwortlich zu sein.
Banken lehnten Erstattungsforderungen bislang teilweise mit der Begründung ab, Kunden hätten ihre Sicherheitsdaten nicht ausreichend geschützt oder durch unvorsichtiges Verhalten den Betrug ermöglicht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2026 (Az. C-70/25) die Rechte betroffener Bankkunden gestärkt. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen müssen Banken den abgebuchten Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten. Die Erstattung darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.
Die Bank kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen anschließend versuchen, den Betrag vom Kunden zurückzufordern. Dafür muss sie jedoch die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. Ob tatsächlich eine Erstattung geschuldet ist, hängt weiterhin von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wer einen Phishing-Betrug bemerkt, sollte schnell handeln. Das betroffene Konto beziehungsweise der Online-Banking-Zugang sollte unverzüglich gesichert und die Bank informiert werden. Nicht autorisierte Buchungen sollten ausdrücklich beanstandet und die Erstattung schriftlich verlangt werden.
Wichtig ist außerdem, Beweise zu sichern: Dazu gehören betrügerische Nachrichten, Briefe, Internetadressen, Kontoauszüge und die gesamte Kommunikation mit der Bank. Lehnt das Kreditinstitut die Erstattung ab, sollten Betroffene die Begründung prüfen lassen und mögliche Fristen beachten. Auch nach einer früheren Ablehnung kann eine erneute Prüfung sinnvoll sein.
Wichtig: Nicht jeder Betrugsfall ist rechtlich gleich zu beurteilen. Insbesondere ist zu unterscheiden, ob eine Zahlung ohne Zustimmung des Kontoinhabers ausgeführt wurde oder ob dieser sie selbst veranlasst hat, weil er zuvor getäuscht worden war.
Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, muss mit den Folgen nicht allein bleiben. Der WEISSE RING unterstützt Kriminalitätsopfer und informiert über mögliche Hilfsangebote.
Das bundesweite Opfer-Telefon ist unter 116 006 kostenlos erreichbar. Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Online-Beratung finden Sie unter www.weisser-ring.de.