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Phishing: EuGH stärkt die Rechte geschädigter Bankkunden

Betrugsmaschen werden immer raffinierter

Gefälschte Bankbriefe, betrügerische E-Mails, SMS und QR-Codes sehen häufig täuschend echt aus. Wer darauf hereinfällt und sensible Daten preisgibt oder einen betrügerischen Zahlungsvorgang ermöglicht, kann innerhalb kürzester Zeit hohe Geldbeträge verlieren. Für die Betroffenen ist der Schaden oft mit großer Verunsicherung und der Sorge verbunden, selbst für den Verlust verantwortlich zu sein.

Banken lehnten Erstattungsforderungen bislang teilweise mit der Begründung ab, Kunden hätten ihre Sicherheitsdaten nicht ausreichend geschützt oder durch unvorsichtiges Verhalten den Betrug ermöglicht.

EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2026 (Az. C-70/25) die Rechte betroffener Bankkunden gestärkt. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen müssen Banken den abgebuchten Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten. Die Erstattung darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

Die Bank kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen anschließend versuchen, den Betrag vom Kunden zurückzufordern. Dafür muss sie jedoch die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. Ob tatsächlich eine Erstattung geschuldet ist, hängt weiterhin von den Umständen des Einzelfalls ab.

Was können Betroffene tun?

Wer einen Phishing-Betrug bemerkt, sollte schnell handeln. Das betroffene Konto beziehungsweise der Online-Banking-Zugang sollte unverzüglich gesichert und die Bank informiert werden. Nicht autorisierte Buchungen sollten ausdrücklich beanstandet und die Erstattung schriftlich verlangt werden.

Wichtig ist außerdem, Beweise zu sichern: Dazu gehören betrügerische Nachrichten, Briefe, Internetadressen, Kontoauszüge und die gesamte Kommunikation mit der Bank. Lehnt das Kreditinstitut die Erstattung ab, sollten Betroffene die Begründung prüfen lassen und mögliche Fristen beachten. Auch nach einer früheren Ablehnung kann eine erneute Prüfung sinnvoll sein.

Wichtig: Nicht jeder Betrugsfall ist rechtlich gleich zu beurteilen. Insbesondere ist zu unterscheiden, ob eine Zahlung ohne Zustimmung des Kontoinhabers ausgeführt wurde oder ob dieser sie selbst veranlasst hat, weil er zuvor getäuscht worden war.

Prävention: So schützen Sie sich vor Phishing

  • Misstrauisch bleiben: Unerwartete Nachrichten, angebliche Sicherheitswarnungen und Zahlungsaufforderungen kritisch prüfen – auch wenn sie von der vermeintlichen Hausbank stammen.
  • Keine Links oder QR-Codes ungeprüft öffnen: Rufen Sie die Internetseite Ihrer Bank über die bekannte, selbst eingegebene Adresse auf. Nutzen Sie keine Kontaktdaten aus verdächtigen Nachrichten.
  • Keine Zugangsdaten weitergeben: Passwörter, PINs und TANs gehören nicht in fremde Hände. Die Bank wird Sie nicht auffordern, vertrauliche Zugangsdaten über einen Link preiszugeben.
  • Zahlungsfreigaben kontrollieren: Lesen Sie vor jeder Bestätigung sorgfältig, welcher Betrag an welchen Empfänger überwiesen werden soll. Brechen Sie den Vorgang bei Unstimmigkeiten ab.
  • Bei Zweifeln selbst Kontakt aufnehmen: Rufen Sie Ihre Bank über eine Ihnen bekannte Telefonnummer an, statt auf die Nachricht zu antworten.
  • Im Schadensfall sofort handeln: Lassen Sie betroffene Zugänge sperren, informieren Sie die Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Sichern Sie alle verfügbaren Belege.
  • Erstattungsansprüche prüfen lassen: Akzeptieren Sie eine Ablehnung nicht ungeprüft. Lassen Sie sich die Gründe schriftlich erläutern und prüfen Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

 

Hilfe für Betroffene

Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, muss mit den Folgen nicht allein bleiben. Der WEISSE RING unterstützt Kriminalitätsopfer und informiert über mögliche Hilfsangebote.

Das bundesweite Opfer-Telefon ist unter 116 006 kostenlos erreichbar. Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Online-Beratung finden Sie unter www.weisser-ring.de.

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