Sexualisierte Gewalt durch heimlich verabreichte Medikamente oder Drogen ist kein Einzelfall. Im Rahmen der internationalen „Operation Medusa“ konnten Ermittler des Bundeskriminalamtes im Jahr 2026 bereits 156 Opfer und Täter identifizieren sowie mehr als 270 neue Ermittlungsansätze gewinnen. Die Ergebnisse verdeutlichen das erhebliche Ausmaß dieses Kriminalitätsphänomens.
Die Täter stammen häufig aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und nutzen bestehende Vertrauensverhältnisse gezielt aus. Sie verabreichen ihren Opfern unbemerkt Beruhigungsmittel, Medikamente oder Drogen und missbrauchen die dadurch entstandene Wehrlosigkeit für sexuelle Übergriffe.
Besonders belastend ist, dass viele Betroffene aufgrund von Erinnerungslücken lange Zeit nicht erkennen, was ihnen widerfahren ist. In einigen Fällen werden die Taten zudem gefilmt und über Messenger-Dienste oder im Internet verbreitet.
Die verwendeten Substanzen sind häufig nur wenige Stunden im Blut oder Urin nachweisbar. Dadurch wird die Aufklärung der Taten erheblich erschwert. Fachleute gehen daher von einer hohen Dunkelziffer aus.
Die heimliche Verabreichung von Betäubungsmitteln kann lebensbedrohliche Folgen haben und erfüllt regelmäßig mehrere Straftatbestände – von gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung bis hin zu versuchtem Mord.
Quelle: Polizei-Beratung