Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, muss häufig nicht nur die Folgen der Tat bewältigen. Auch ein Strafverfahren kann Ängste auslösen und seelisch belasten. Die Begegnung mit dem Beschuldigten, die Aussage vor Gericht und die erneute Schilderung des Erlebten können für Betroffene eine große Herausforderung darstellen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung soll ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen. Sie bietet Orientierung, stärkt das Sicherheitsgefühl und hilft dabei, die Belastungen des Strafverfahrens besser zu bewältigen.
Qualifizierte psychosoziale Prozessbegleiter informieren über den Ablauf eines Strafverfahrens, beantworten Fragen zum organisatorischen Vorgehen und begleiten Betroffene auf Wunsch zu Gerichtsterminen. Sie stehen vor, während und nach der Hauptverhandlung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Begleitung ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Rechtsanwalt. Während die psychosoziale Prozessbegleitung die persönliche Stabilität und das Sicherheitsgefühl stärken soll, kümmert sich ein Opferanwalt um die rechtlichen Interessen und die Durchsetzung der Verfahrensrechte.
Nach der bisherigen Rechtslage haben insbesondere minderjährige Opfer sowie besonders schutzbedürftige erwachsene Betroffene bestimmter Sexual- und schwerer Gewaltdelikte unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung. In bestimmten Fällen kann das Gericht sie kostenfrei beiordnen.
Allerdings kennen viele Betroffene dieses Angebot nicht. Auch bei häuslicher Gewalt bestehen bislang Lücken, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Deshalb kommt der Information über vorhandene Hilfen eine besondere Bedeutung zu.
Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag eine Gesetzesreform zur Stärkung der Rechte von Verletzten beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung für Betroffene schwerer häuslicher Gewalt zu erweitern und den Zugang für Minderjährige zu erleichtern.
Darüber hinaus sollen Ermittlungsbehörden und Gerichte mögliche Anspruchsberechtigte stärker auf dieses Angebot hinweisen. Auch eine bessere Vergütung der Prozessbegleiter ist vorgesehen, um die Unterstützung langfristig zu sichern.
Wichtig: Der Bundestagsbeschluss bedeutet noch nicht, dass die Neuregelungen bereits gelten. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt die bisherige Rechtslage maßgeblich.
Psychosoziale Prozessbegleitung und anwaltliche Unterstützung können sich sinnvoll ergänzen. Ein Opferanwalt kann Betroffene beispielsweise als Nebenkläger vertreten und ihre Rechte im Strafverfahren wahrnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Beiordnung auf Staatskosten möglich.
Wer von einer Straftat betroffen ist, sollte sich möglichst früh über geeignete Hilfen informieren. So bleibt mehr Zeit, Unterstützung zu organisieren und offene Fragen vor einer möglichen Gerichtsverhandlung zu klären.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, sollte sich Unterstützung holen. Es ist kein Zeichen von Schwäche, Hilfe anzunehmen. Betroffene können sich an die Polizei, eine Opferhilfeeinrichtung oder einen Rechtsanwalt wenden.
Wichtige Schritte sind:
Quelle: Anwalt.de