Die Niedersächsische Landesregierung hat in der letzten Woche eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Schutzes minderjähriger Zeugen beschlossen. Diese Initiative zielt darauf ab, Kindern, die Opfer von Sexualdelikten wurden, eine kindgerechte Vernehmung zu ermöglichen, um weitere Traumatisierungen zu verhindern.
Die Initiative sieht vor, dass Kinder nicht mehr im Gerichtssaal, sondern in einem geschützten Raum mittels Audiotechnik vernommen werden können, wobei die Aussage in den Gerichtssaal übertragen wird. Bisher war dies nur möglich, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes bestand, die über vorübergehende Belastungen hinausging. Der Gesetzentwurf soll diese Voraussetzungen absenken, um unnötige Belastungen für die minderjährigen Zeugen zu vermeiden.
Die Zielsetzung ist, dass eine audiovisuelle Vernehmung bereits dann möglich ist, wenn die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung einen erheblichen Nachteil für das Wohl des Kindes darstellen könnte.