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Harburg (Kreis)
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Mehr Unterstützung für Opfer im Strafverfahren geplant

Leichterer Zugang zur Prozessbegleitung

Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket beschlossen, das Opfer von Straftaten im Strafverfahren besser unterstützen soll. Ziel ist es, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern und Betroffene deutlich zu entlasten. Künftig sollen insbesondere Opfer häuslicher Gewalt in schweren Fällen einen Anspruch auf kostenfreie Begleitung und anwaltliche Unterstützung erhalten. 

Automatische Unterstützung für besonders Schutzbedürftige

Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung sollen psychosoziale Prozessbegleitung künftig ohne eigenen Antrag erhalten. Auch erwachsene Opfer schwerer Straftaten müssen ihre besondere Schutzbedürftigkeit nicht mehr nachweisen. Ermittlungsbehörden und Gerichte sollen Betroffene aktiv über kostenfreie Unterstützungsangebote informieren.

Bessere Rahmenbedingungen für Prozessbegleiter

Um die Versorgung langfristig sicherzustellen, sieht der Gesetzentwurf eine höhere Vergütung für psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter vor. Neben höheren Pauschalen für Vor- und Hauptverfahren sind zusätzliche Zahlungen für Nachbetreuung und besonders aufwendige Einsätze geplant. Das Gesetz wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten und ist Teil einer umfassenden Strategie zum besseren Schutz vor Gewalt.

 

Hilfe vor Ort: Unterstützung durch den WEISSEN RING

Der WEISSER RING unterstützt Opfer von Straftaten mit persönlicher Betreuung, anwaltlicher Erstberatung sowie Begleitung zu Polizei und Gericht. Die Hilfe erfolgt schnell, vertraulich und unabhängig davon, ob eine Anzeige erstattet wurde.

Bundesweite Kontaktmöglichkeiten des WEISSEN RINGS

 

Fazit

  • Häusliche Gewalt und andere Straftaten sollten frühzeitig gemeldet werden – Hilfe ist verfügbar. 
  • Beratungsstellen wie der WEISSE RING bieten vertrauliche und kostenfreie Unterstützung. 
  • Psychosoziale Prozessbegleitung hilft, Belastungen im Strafverfahren zu reduzieren. 
  • Betroffene können sich jederzeit telefonisch oder persönlich beraten lassen. 
  • Niemand muss den Weg durch ein Strafverfahren allein gehen.
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