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Harburg (Kreis)
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Mehr Schutz für Gewaltopfer: Rechtsanspruch auf Hilfe beschlossen

Die Bundestags-Fraktionen von SPD, Grünen und Union haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung gewährt. Die Bundesländer werden verpflichtet, ausreichende Hilfsangebote bereitzustellen, finanziert durch 2,6 Milliarden Euro vom Bund über zehn Jahre.

Verbindlicher Zugang zu Schutz und Beratung 

Bisher war die Unterbringung in Frauenhäusern oft von Kapazitäten und regionalen Angeboten abhängig. Mit dem neuen Gesetz erhalten Betroffene nun einen verbindlichen Anspruch auf Schutz und müssen keine Kosten mehr für die Unterbringung tragen. Laut SPD-Politiker Sönke Rix stellt dies eine grundlegende Verbesserung dar und entlastet bestehende Einrichtungen.

Dringender Handlungsbedarf durch steigende Gewaltzahlen 

Statistiken zeigen, dass täglich 400 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt werden. Zudem wurden 2023 nahezu jeden Tag Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet. Der Schutzbedarf ist somit erheblich, doch es fehlen deutschlandweit mehr als 13.000 Frauenhausplätze.

Ausgrenzung von Transpersonen und Männern 

Das Gesetz schließt Transfrauen und männliche Gewaltopfer aus. Die Union setzte sich in den Verhandlungen durch und beschränkte den Schutz auf cis[1]-Frauen und Kinder. Familienministerin Lisa Paus bezeichnete die Einigung dennoch als wichtigen Fortschritt.

 

Hilfe für Betroffene:

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016
  • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff): www.frauen-gegen-gewalt.de
  • WEISSER RING (Hilfe für Kriminalitätsopfer): 116 006


[1] Cisgeschlechtlichkeit oder als Adjectiv cisgeschlechtlich oder cisgender bzw. kurz cis bezeichnet Personen, deren Geschlechtsidentität mit dem in der Regel anhand äußerer Merkmale vor oder unmittelbar nach der Geburtg bestimmten Geschlecht übereinstimmt. (Wikipedia)

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