Partnerschaftsgewalt liegt vor, wenn eine Person in einer partnerschaftlichen Beziehung Gewalt androht oder ausübt. Diese Gewalt kann psychisch sein, wie Drohungen, Demütigungen oder ständige Kontrolle sowie physisch in Form von Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch. Partnerschaftsgewalt tritt wiederholt auf und intensiviert sich im Laufe der Zeit. Ein einseitiges Machtverhältnis, das Opfer unterordnet, ist charakteristisch für diese Beziehungen. Die Gewalt kann auch gegen Ex-Partner gerichtet sein. Trennungen führen oft zu einer Eskalation der Gewalt.
Kinder sind oft Opfer der Partnerschaftsgewalt. Sie erleiden dabei seelische Schäden. Das Zuhause wird für sie zu einem unsicheren Ort und sie leiden unter Angst um die Sicherheit ihrer Eltern sowie der eigenen. Viele Kinder fühlen sich schuldig und glauben, dass ihr Verhalten die Gewalt verursacht hat. Diese Erfahrungen führen zu Angst, Hilflosigkeit und emotionaler Belastung. Das Miterleben von Partnerschaftsgewalt wird als Kindeswohlgefährdung angesehen, da es gravierende Auswirkungen auf das Verhalten und die Entwicklung der Kinder hat. Die Reaktionen der Kinder variieren je nach Alter, von Bettnässen bei jüngeren Kindern bis hin zu Selbstverletzung oder Drogenkonsum bei älteren Kindern und Jugendlichen.
Wenn die Polizei wegen Partnerschaftsgewalt gerufen wird, kann sie die gewaltausübende Person vorübergehend aus der Wohnung verweisen. Wenn Kinder betroffen sind, informiert die Polizei das Jugendamt, um Unterstützung anzubieten und die Familie zu sensibilisieren. Es ist wichtig zu erkennen, dass Partnerschaftsgewalt für viele Kinder eine Realität ist. Kinder benötigen Unterstützung und sollten eine Vertrauensperson haben, der sie sich anvertrauen können. Erzieher, Lehrkräfte, Nachbarn und Familienmitglieder können helfen, indem sie Kinder unterstützen und ihnen zuhören. Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche in dieser schwierigen Situation.