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Harburg (Kreis)
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Das BMJ plant mehr Schutz für Gewaltopfer in familiengerichtlichen Verfahren

Gewalt in Partnerschaften stellt ein gravierendes Problem in unserer Gesellschaft dar. Opfer von Gewalt benötigen Schutz, auch in Verfahren vor Familiengerichten. Das Bundesjustizministerium beabsichtigt, die Situation der Betroffenen von Partnerschaftsgewalt zu verbessern.

Der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann umfasst sechs Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Gewaltopfern. Länder und Verbände haben bis zum 6. September Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Folgendes ist geplant:

 

  • Wahlgerichtsstand:
    Der Aufenthaltsort eines Kindes kann geheim gehalten werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  • Ermittlungsverpflichtungen:
    Familiengerichte müssen bei Hinweisen auf Gewalt den Schutzbedarf des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils ermitteln.
  • Gefahrenmanagement:
    Gerichte können Schutzmaßnahmen wie getrennte Anhörungen anordnen.
  • Verzicht auf Einvernehmen:
    Bei Gewalt kann das Gericht auf Einvernehmen und gemeinsame Beratungsgespräche verzichten.
  • Kontaktregelung:
    Kontakt zwischen Verfahrensbeistand und Kind kann gerichtlich durchgesetzt werden, auch gegen den Willen der Eltern.
  • Beschwerdeinstanz:
    Möglichkeit, gegen einstweilige Anordnungen wie Umgangsausschluss Beschwerde einzulegen.
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