Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass häusliche Gewalt und Todesdrohungen des Vaters die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter rechtfertigen können. Im vorliegenden Fall hatten die Kinder teils die Gewalt des Vaters miterlebt. Die Kinder (9 und 5 Jahre alt) leben seit der Trennung 2020 bei der Mutter. Gegen den Vater wurden 2021 und 2023 Kontaktverbote erlassen.
Das Amtsgericht hob das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag der Mutter auf. Der Vater legte Beschwerde ein, die das OLG jedoch zurückwies (Beschluss vom 10.09.2024, Az. 6 UF 144/24). Die gerichtliche Entscheidung basierte auf der fehlenden sozialen Basis zwischen den Eltern und der wiederholten Gewalt des Vaters. Besonders die Todesdrohungen und das aggressive Verhalten des Vaters machten eine gemeinsame elterliche Sorge unmöglich. Auch der Wunsch der Kinder, bei der Mutter zu leben, spielte eine Rolle.