Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass K.o.-Tropfen im Sinne des Strafrechts kein „gefährliches Werkzeug“ darstellen, da Flüssigkeiten nicht als Werkzeuge gelten können. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dresden, das einen Angeklagten wegen besonders schweren sexuellen Übergriffs verurteilt hatte, wurde aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
Sachverhalt:
Eine Frau besuchte gemeinsam mit ihrer Partnerin ihren ehemaligen Freund. Am darauffolgenden Tag plante das Paar, ein Konzert in der Nähe zu besuchen. Während eines alkoholreichen Abends entschloss sich der Mann dazu, seiner anwesenden Verlobten sowie der Freundin seiner Ex-Partnerin heimlich K.o.-Tropfen zu verabreichen, um sie sexuell zu beeinflussen. Zu diesem Zweck mischte er ihnen mithilfe einer Pipette die Substanz GBL in ihre Getränke, obwohl ihm bewusst war, dass dies – insbesondere in Kombination mit Alkohol – schwere gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Sein Vorhaben verlief zunächst wie geplant: Die ansonsten zurückhaltende Freundin entkleidete sich, tanzte ausgelassen mit der Verlobten im Wohnzimmer und die beiden Frauen küssten sich. Auch der Mann wurde von ihnen geküsst und gestreichelt. Dieses Verhalten war für die Freundin der Ex-Partnerin völlig untypisch und wurde eindeutig durch die Wirkung der Substanz hervorgerufen. Später verschwand sie und wurde schließlich im Garten aufgefunden, wo sie in einem durchnässten Bademantel lag und nicht mehr ansprechbar war.
Entscheidung des Landgerichts Dresden:
Das Landgericht Dresden bewertete diese Situation als eine "abstrakte Lebensgefahr" für die Frau und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von knapp dreieinhalb Jahren, unter Einbeziehung einer Geldstrafe. Der Mann legte jedoch Revision ein und erzielte damit zumindest vorläufig einen Erfolg.
Entscheidung des BGH:
Der BGH stellte fest, dass Flüssigkeiten keine Werkzeuge im Sinne des Strafgesetzbuchs sind, auch nicht, wenn sie mithilfe eines festen Gegenstands wie einer Pipette verabreicht werden. Der Fall wird neu verhandelt, wobei geprüft werden soll, ob die Tat eine konkrete Lebensgefahr für das Opfer darstellte, was eine höhere Strafe nach sich ziehen könnte.
Die Entscheidung verdeutlicht die enge Auslegung des Begriffs „Werkzeug“ im Strafrecht.