Der Bundesrat hat am 14. Februar das Gewalthilfegesetz verabschiedet, das einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen festschreibt. Damit wird erstmals bundesgesetzlich ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem sichergestellt. Das Bundesfrauenministerium hat das Gesetz in Abstimmung mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft erarbeitet.
Das Gesetz setzt zentrale Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und der Istanbul-Konvention um. Kernstück ist der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder, der ab dem 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Dadurch erhalten die Bundesländer ausreichend Zeit zur Anpassung und zum Ausbau ihrer Hilfesysteme.
Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Frauen und Kindern, die Minderung von Gewaltfolgen sowie Präventionsarbeit. Vorgesehen sind kostenlose Schutz- und Beratungsangebote, Präventionsmaßnahmen, darunter Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, sowie eine bessere Vernetzung von Hilfsdiensten. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036 an der Finanzierung des Hilfesystems.