Ein bedeutender Fall, bei dem eine Patientin ihren ehemaligen Psychotherapeuten der sexuellen Belästigung beschuldigt, wurde vom Bundesverfassungsgericht neu bewertet (BVerfG – Az: 2 BvR 350/21 – Kammerbeschluss vom 19.09.2024)
Die Frau hatte während ihrer stationären Behandlung im Jahr 2017 Kontakt zu ihrem Therapeuten aufgenommen, der nach ihrer Entlassung weiterhin Hilfe anbot. Später kam es zu Vorwürfen von sexuellen Übergriffen, die von der Patientin durch Nachrichten belegt wurden. Der Therapeut bestreitet diese und behauptet, es habe sich um eine einvernehmliche Beziehung gehandelt.
Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, wurde der Klageerzwingungsantrag der Patientin zunächst abgewiesen, da die Beweise als nicht ausreichend angesehen wurden. Das Bundesverfassungsgericht hob jedoch diese Entscheidung auf, da die Patientin genügend Hinweise vorgelegt hatte. Dies stärkt den Zugang zum Rechtsschutz und stellt klar, dass formale Anforderungen nicht zu hoch angesetzt werden dürfen, um den Opfern den Weg zu einer rechtlichen Prüfung zu verwehren.
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Dokumentation und Beweissicherung bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs, insbesondere in einer therapeutischen Beziehung. Opfer sollten alle relevanten Informationen sorgfältig sammeln und keine Details auslassen, um ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um die rechtlichen Anforderungen im Klageerzwingungsverfahren korrekt zu erfüllen.
Opfer einer Straftat haben während des gesamten Verfahrens umfangreiche Rechte auf Schutz und Unterstützung. Dazu gehören: