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Harburg (Kreis)
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Schärfere Strafen bei K.O.-Tropfen gefordert

Hintergrund: Gesetzeslücke im Umgang mit K.O.-Tropfen

Das Land Niedersachsen bringt am 11. April 2025 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der härtere Strafen für den Einsatz von K.O.-Tropfen vorsieht. Aktueller Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2024: Demnach gilt das Verabreichen von K.O.-Tropfen zwar als Gewalt, jedoch nicht als Einsatz eines „gefährlichen Werkzeugs“ – da Flüssigkeiten nicht in diese juristische Kategorie fallen. Damit greifen derzeit nicht die strengeren Strafrahmen, die etwa für den Einsatz von Waffen gelten.

Ziel: Mindeststrafe von fünf Jahren

Der niedersächsische Entwurf will diese Lücke schließen. Die Verabreichung gesundheitsgefährdender Substanzen – wie K.O.-Tropfen – soll künftig bei Sexual- und Raubdelikten der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichgestellt werden. Besonders in Verbindung mit Alkohol oder Drogen bergen K.O.-Tropfen hohe gesundheitliche Risiken bis hin zur Lebensgefahr. In Fällen sexualisierter Gewalt könne der Missbrauch im Zustand der Bewusstlosigkeit besonders schwere psychische Folgen verursachen. Vorgesehen ist deshalb eine gesetzliche Mindeststrafe von fünf Jahren.

Unklare Datenlage und hohe Dunkelziffer

Das Landeskriminalamt weist darauf hin, dass Fälle mit K.O.-Tropfen bislang nicht gesondert erfasst werden. Sie erscheinen meist unter dem Oberbegriff „Sexualdelikt mit Tatmittel Gift“. Die Dunkelziffer gilt als hoch, da sich viele Betroffene aus Scham oder Erinnerungslücken nicht an die Polizei wenden.


Präventionstipps:

  • Getränke niemals unbeaufsichtigt stehen lassen
  • In Clubs und Bars auf Freunde achten und gemeinsam handeln
  • Verdächtige Symptome (z. B. plötzliche Benommenheit, Erinnerungslücken) ernst nehmen
  • Im Verdachtsfall sofort medizinische Hilfe holen und Polizei informieren
  • Aufklärungsangebote und Hilfestellen nutzen
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