Direkt zum Inhalt
Harburg (Kreis)
Menü

Drei tödliche Angriffe durch (Ex-)Partner erschüttern Niedersachsen

Eskalation tödlicher Gewalt in Partnerschaften

Innerhalb weniger Tage wurden in Niedersachsen drei Frauen mutmaßlich von ihren (Ex-)Partnern getötet – in Goslar, Varel und Nienburg. Die Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft. Alle drei Fälle deuten auf gezielte Gewalttaten im privaten Umfeld hin. Diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt wird zunehmend als Femizid bezeichnet – ein Begriff, der auf die strukturelle Dimension dieser Verbrechen aufmerksam macht.

Reaktionen und politische Forderungen

Frauenrechtsorganisationen und Teile der Politik fordern verstärkte Schutzmaßnahmen. Terre des Femmes plädiert für die bundesweite Einführung der elektronischen Fußfessel, um bekannte Gefährder zu überwachen – eine Maßnahme, die in Niedersachsen noch gesetzlich verankert werden muss. Auch die CDU fordert ein schnelleres Vorgehen. In einem der aktuellen Fälle wurde ein Annäherungsverbot missachtet – mit tödlichen Folgen.

Technische Hilfsmittel allein reichen nicht

Niedersachsens Innenministerin kündigte an, die elektronische Überwachung nach spanischem Vorbild ins Landesrecht zu integrieren. Doch Expertinnen wie Sina Tonk von Terre des Femmes betonen: Ohne begleitende Gefährdungseinschätzungen und begleitende Maßnahmen bleibt der Schutz lückenhaft. Viele Täter sind bereits zuvor durch Gewalt, Stalking oder Kontrolle aufgefallen – rechtliche Warnsignale, die häufig nicht konsequent genug bewertet werden.

Gewalt kennt keine Herkunft – aber Muster

Statistisch gesehen stammen die meisten Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt aus der Mehrheitsgesellschaft. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund entspricht weitgehend deren Bevölkerungsanteil. Zentral für das Entstehen von Femiziden sind nach Erkenntnissen der Fachleute patriarchale Besitzansprüche, die in allen gesellschaftlichen Gruppen vorkommen. Das zeigt: Gewaltprävention muss strukturell und umfassend ansetzen.

Präventionshinweise:

  • Früherkennung: 
    Ernstnehmen von Bedrohungen, Stalking und Kontrolle durch (Ex-)Partner
  • Rechtsdurchsetzung: 
    Konsequentere Umsetzung und Überwachung von Annäherungsverboten
  • Technische Maßnahmen:
    Einführung elektronischer Fußfesseln für Gefährder
  • Bildung und Aufklärung: 
    Thematisierung von Rollenbildern und Gewalt in Schulen und Kitas
  • Programme für Täter: 
    Verbindliche Anti-Gewalt-Trainings bei auffälligem Verhalten
  • Reform im Familienrecht: 
    Umgangsrecht aussetzen bei nachgewiesener Gewalt

Hilfe & Beratung:

  • Bei akuter Bedrohung: 
    Notruf 110
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
    08000 116 016 (kostenfrei, anonym, rund um die Uhr erreichbar)
  • WEISSER RING e.V.: 
    Unterstützung für Opfer von Gewalt – telefonisch erreichbar unter 116 006 (täglich von 7 bis 22 Uhr) oder online unter www.weisser-ring.de

Du bist nicht allein – es gibt Hilfe.

0 0