Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einem alarmierenden Kriminalitätsphänomen: Sexuelle Übergriffe an betäubten Frauen nehmen zu. Die Täter stammen meist aus dem direkten Umfeld – Partner, Bekannte, Kollegen. Viele Taten geschehen im privaten Raum, häufig über einen längeren Zeitraum hinweg. Dabei werden Betäubungsmittel – oft in Kombination mit Alkohol – unkontrolliert verabreicht, was das Leben der Opfer massiv gefährdet.
Sedierte Opfer erinnern sich kaum oder gar nicht an die Übergriffe. Die verabreichten Substanzen unterdrücken sowohl die Erinnerung als auch unmittelbare Schmerzempfindung. Warnzeichen können u. a. sein:
Diese Symptome sollten ernst genommen und medizinisch abgeklärt werden – möglichst zeitnah, da viele Substanzen nur kurz im Körper nachweisbar sind.
Besonders verstörend: Viele Täter filmen die Taten und verbreiten das Material über Messenger, Chatgruppen oder Pornoplattformen. Dort tauschen sie sich über ihre Handlungen aus und handeln teils mit den eingesetzten Substanzen. Die Aufnahmen sind nicht nur Beweismittel, sondern werden oft auch als Demütigungsmittel eingesetzt.
Für Betroffene ist der Schritt zur Polizei oft schwer – nicht zuletzt, weil der Täter oft aus dem eigenen Umfeld stammt. Doch eine Anzeige ist wichtig, um Täter zu stoppen. Sie kann in jeder Polizeidienststelle oder online erfolgen:
https://portal.onlinewache.polizei.de
Betroffene sind nicht allein. Die Polizei ist über den Notruf 110 jederzeit erreichbar. Vertrauenspersonen, etwa aus Beratungsstellen, können den Gang zur Polizei begleiten.
Wichtige Anlaufstellen:
Wichtig: Auch das Verabreichen von Betäubungsmitteln ohne Einwilligung ist strafbar – ebenso wie jede Form sexualisierter Gewalt. Wer Hinweise hat, kann helfen, weitere Taten zu verhindern.