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Harburg (Kreis)
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Konsequenter Schutz vor häuslicher Gewalt: Justizministerium plant einschneidende Gesetzesreformen

Gewalt gegen Frauen: Alltag in Deutschland

Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer häuslicher Gewalt, alle drei Tage stirbt eine Frau durch ihren (Ex-)Partner. Der Schutz vor Gewalt – insbesondere gegenüber Frauen – ist deshalb ein zentrales Anliegen des Bundesjustizministeriums. Künftig sollen härtere Maßnahmen zum Einsatz kommen, um Betroffene besser zu schützen.

Elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Einsatz der elektronischen Fußfessel. Sie soll bei Hochrisikofällen bundesweit von Familiengerichten angeordnet werden können. Täter würden damit ein GPS-Gerät tragen, während betroffene Frauen ein Warnsystem erhalten, das bei Annäherung des Täters Alarm schlägt.

Sorgerecht: Klare Grenzen bei Gewalt

Ein weiterer zentraler Punkt ist die geplante Reform des Sorge- und Umgangsrechts. Künftig soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass Gewalttäter mit Einschränkungen bis hin zum vollständigen Ausschluss des Umgangsrechts rechnen müssen. Auch psychische Gewalt – etwa schwere Beleidigungen oder Drohungen – kann hierbei berücksichtigt werden. Im Fokus steht der Schutz des Kindes: Denn Kinder leiden mit, wenn ein Elternteil gewalttätig ist. Sie haben ein Recht auf ein gewaltfreies Umfeld.

Ausweg aus dem gemeinsamen Mietvertrag

Besondere Schwierigkeiten ergeben sich für Betroffene, wenn sie mit dem Täter zusammen wohnen. Zwar können Gerichte bereits heute eine Wohnung zuweisen – viele Betroffene wollen aber einen klaren Neuanfang in einer neuen Umgebung. Geplant ist deshalb eine gesetzliche Regelung, die es ermöglicht, schneller aus gemeinsamen Mietverhältnissen auszusteigen – auch gegen den Willen des Ex-Partners.

 

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