Um Betroffene häuslicher Gewalt besser zu schützen, plant das Bundesjustizministerium eine Gesetzesänderung. Familiengerichte sollen Täter künftig verpflichten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen, die den Standort überwacht. Nähert sich der Täter dem Opfer, wird dieses automatisch gewarnt, ebenso die Polizei. Der Einsatz ist zeitlich begrenzt: zunächst sechs Monate, mit der Option einer Verlängerung um drei Monate, sofern weiter Gefahr besteht.
Die geplante Maßnahme reagiert auf die steigende Zahl bekannter Fälle häuslicher Gewalt. 2023 wurden über 250.000 Betroffene registriert, 2024 laut Berichten sogar rund 266.000. Expertinnen und Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Vorbild für die deutsche Regelung ist Spanien, wo seit der Einführung der Fußfessel im Jahr 2009 keine Betroffenen mehr durch den Täter getötet wurden. Begleitend sollen verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und strengere Strafen eingeführt werden – Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz könnten künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.