Direkt zum Inhalt
Harburg (Kreis)
Menü

Gewalt in der Ehe: Gericht kippt Rentenausgleich

Ein Urteil mit Signalwirkung

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az: 11 UF 222/24) setzt ein deutliches Zeichen: Wer in einer Ehe massive Gewalt ausübt, hat im Falle einer Scheidung keinen Anspruch auf den sogenannten Versorgungsausgleich. Damit bestätigten die Richter, dass der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt Vorrang vor den üblichen Regeln des Rentenausgleichs hat.

Hintergrund des Falls

Im verhandelten Fall hatte die Frau während der gesamten Ehe gearbeitet und Rentenansprüche erworben – der Mann hingegen war nicht erwerbstätig, drogenabhängig und vorbestraft. Zudem misshandelte er seine Ehefrau wiederholt so schwer, dass sie auf einem Auge erblindete. Nach der Trennung beantragte er dennoch die hälftige Teilung ihrer Rentenansprüche.

Gericht: Ausgleich unzumutbar

Das Gericht folgte der Argumentation der Frau und schloss den Versorgungsausgleich aus. Angesichts der jahrelangen Gewalt, der fehlenden Unterhaltszahlungen und der langen Trennungszeit sei es nicht hinnehmbar, dass der Täter von den erworbenen Rentenansprüchen des Opfers profitiere.

Wichtige Botschaft für Betroffene

Rechtsexperten sehen in dem Urteil ein klares Signal an Betroffene häuslicher Gewalt: Unter bestimmten Umständen kann der Versorgungsausgleich bei Scheidungen ausgeschlossen werden. Der Fall zeigt, dass Justiz und Gesetzgebung auch im Familienrecht die Rechte von Gewaltopfern zunehmend stärken.

0 0