Häusliche Gewalt rückt zunehmend in den Mittelpunkt der Arbeit der Außenstelle des WEISSEN RINGS im Landkreis Harburg. Immer häufiger suchen Betroffene Unterstützung, die in bestehenden oder früheren Partnerschaften, im häuslichen Umfeld oder am Arbeitsplatz Gewalt erfahren haben. Für die ehrenamtlichen Opferhelferinnen und Opferhelfer gehört der sensible Umgang mit diesen Menschen längst zum Alltag.
Zwar dürfen die Ehrenamtlichen keine Rechtsberatung leisten – diese bleibt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten –, doch fundierte Informationen und fachliche Orientierung sind ein zentraler Bestandteil ihrer Unterstützung. Ein solides Wissen über rechtliche Schutzmöglichkeiten ist entscheidend, um Betroffenen Sicherheit und Perspektive zu vermitteln.
Umso größer war die Freude im Team, als Frau Schröter vom Amtsgericht Tostedt zusagte, in einer eigens organisierten Fortbildung das Thema „Gewaltschutzantrag in der Praxis“ zu vertiefen. Am vergangenen Dienstag war es so weit: In einer lebendigen und praxisnahen Veranstaltung vermittelte Frau Schröter wertvolles Wissen über den Ablauf eines Gewaltschutzverfahrens – von der Antragstellung bis zur Entscheidung des Gerichts.
Schnell wurde deutlich, welche Herausforderungen Betroffene in dieser Situation bewältigen müssen:
„Braucht das Opfer anwaltliche Unterstützung?“, „Wie hoch sind die Gerichtskosten?“, „Wer trägt die Kosten bei einem nicht erfolgreichen Antrag?“ oder „Welche Angaben sind im Antrag zwingend erforderlich?“ – diese und viele weitere Fragen wurden engagiert diskutiert.
Besonders betonte Frau Schröter, wie wichtig eine sorgfältige Vorbereitung auf die Antragstellung bei der Rechtsantragsstelle ist:
„Hier wird die Grundlage für ein erfolgreiches Gewaltschutzverfahren gelegt“, fasste sie abschließend zusammen.