Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der den Schutz vor häuslicher Gewalt deutlich verbessern soll. Ziel der Initiative ist es, in besonders gefährlichen Fällen schneller und entschlossener zu handeln, um Betroffene wirksamer zu schützen und Wiederholungstaten zu verhindern.
Künftig sollen Gerichte die Möglichkeit erhalten, bei erkennbarer Wiederholungsgefahr frühzeitig Untersuchungshaft anzuordnen. Besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen können mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Bereits bei Antragstellung auf Schutzmaßnahmen sollen Familiengerichte die Polizei informieren, damit diese präventiv tätig werden kann. Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Situationen weiter eskalieren.
Der Gesetzentwurf sieht auch Verbesserungen im Zugang zu Hilfeangeboten vor. Betroffene häuslicher Gewalt sollen leichter psychosoziale Prozessbegleitung und rechtliche Unterstützung erhalten. Durch eine engere Zusammenarbeit von Justiz, Polizei und Opferschutzorganisationen soll der Schutz nachhaltig gestärkt werden.
Andere europäische Länder wie Spanien setzen bereits erfolgreich auf frühzeitige Haft und elektronische Überwachung, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Der Gesetzentwurf des Bundesrats orientiert sich an diesen Erfahrungen und soll ähnliche Schutzmechanismen auch in Deutschland ermöglichen.
Nach der Zustimmung des Bundesrats wird der Bundestag den Gesetzentwurf beraten. Ein konkreter Zeitplan steht derzeit noch nicht fest. Ziel ist es, bestehende Schutzlücken zu schließen und die Reaktionsgeschwindigkeit in Hochrisikofällen deutlich zu erhöhen.
Gewalt beginnt nicht erst mit Schlägen. Wer frühzeitig Hilfe sucht, kann sich und andere schützen.