Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Strafrechts, um den Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen bei Gewalt- und Sexualdelikten strenger zu ahnden. Anlass ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024, das solche Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches wertete.
Der neue Entwurf sieht vor, K.O.-Tropfen künftig als „gefährliches Mittel“ einzustufen und damit den besonders schweren Fällen bei Raub- und Sexualdelikten gleichzustellen. Die Mindeststrafe soll von derzeit drei auf fünf Jahre steigen. Länder und Verbände können bis Mitte Dezember Stellung nehmen.
K.O.-Tropfen wie GBL, BDO oder GHB machen Opfer innerhalb kurzer Zeit wehrlos. Die Stoffe sind jedoch schwer nachweisbar, oft nur wenige Stunden. Viele Betroffene erinnern sich kaum an den Tathergang, weshalb von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen wird.
Bereits heute kann der heimliche Einsatz solcher Substanzen strafschärfend wirken. Eine ausdrückliche Gleichstellung mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen existiert aber bislang nicht.
Juristische Fachverbände äußern Zweifel am Nutzen der geplanten Verschärfung. Anwältinnen und Anwälte warnen vor „strafrechtlichem Aktionismus“ und verweisen darauf, dass Gerichte schon jetzt hohe Strafen verhängen können. Entscheidend seien die nachweisbaren Umstände – und gerade hier bestehe das Hauptproblem.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer sieht keinen echten Regelungsbedarf. Der offene Strafrahmen ermögliche bereits eine angemessene Ahndung, während härtere Mindeststrafen keinen Vorteil für die Aufklärung böten.
Parallel arbeitet der Bundestag an Änderungen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Ziel ist es, den Zugang zu als K.O.-Tropfen missbrauchbaren Substanzen zu erschweren. Handel und Herstellung sollen künftig stärker reguliert werden. Inkrafttreten ist für Frühjahr 2026 vorgesehen.