Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer schwerer Straftaten deutlich auszubauen. Besonders profitieren sollen Menschen, die häusliche Gewalt erlitten haben. Ihnen soll künftig – in schweren Fällen – ein kostenfreies Begleitangebot sowie anwaltlicher Beistand zustehen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung bietet keine Rechtsberatung, sondern emotionale und organisatorische Unterstützung während des gesamten Strafverfahrens. Seit 2017 besteht ein Anspruch für Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene nach schweren Sexual- und Gewaltdelikten.
Künftig sollen:
Um Zugangshürden weiter abzubauen, sollen Ermittlungsbehörden und Gerichte Betroffene aktiv auf das Unterstützungsangebot hinweisen. Zudem soll eine nachträgliche Beiordnung möglich werden, wenn die Begleitung bereits im frühen Verfahrensstadium stattgefunden hat. Prozessbegleiterinnen und -begleiter sollen künftig über Verhandlungstermine zuverlässig informiert werden.
Damit ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen, plant das Ministerium eine Anhebung der Vergütungspauschalen – sowohl für die Begleitung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren als auch für nachgelagerte Unterstützungsphasen. Zeit- und fahrintensive Einsätze sollen stärker berücksichtigt werden.
Parallel prüft Niedersachsen, inwiefern die psychosoziale Prozessbegleitung auch in Gewaltschutzverfahren sinnvoll eingesetzt werden kann. Dafür läuft derzeit ein Modellversuch an zwei Amtsgerichten.