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Harburg (Kreis)
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Neue Leitlinie soll Frauen nach sexualisierter Gewalt besser schützen

Warum eine neue Leitlinie notwendig ist

Sexualisierte Gewalt ist in Deutschland ein weit verbreitetes Problem. Die Zahl der offiziell registrierten Fälle steigt seit Jahren und lag 2024 bei rund 128.000. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher ist. Viele Betroffene melden die Tat nicht – oft aus Angst, Scham oder aufgrund traumatischer Belastungen.

Um die Versorgung betroffener Frauen zu verbessern, wurde eine neue medizinische Leitlinie unter Federführung der Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) veröffentlicht. Die Leitlinie soll sicherstellen, dass Frauen überall in Deutschland eine einfühlsame, fachgerechte und rechtlich abgesicherte Behandlung erhalten.

Was die Leitlinie regelt

Die Empfehlungen richten sich an medizinisches Personal und beschreiben, wie Betroffene bestmöglich unterstützt werden können. Die Leitlinie umfasst drei zentrale Bereiche:

  • Erstversorgung und Spurensicherung
  • Medizinische Untersuchungen, z. B. gynäkologische und infektiologische Abklärung
  • Psychosoziale Nachbetreuung

Ziel ist eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise, damit Betroffene unabhängig vom Wohnort vergleichbare Unterstützung erhalten.

Vertrauliche Spurensicherung als wichtiger Baustein

Ein Schwerpunkt der Leitlinie ist die sogenannte vertrauliche Spurensicherung (VSS). Dabei können medizinische Einrichtungen Spuren sichern, ohne dass Betroffene sofort eine Anzeige erstatten müssen. Die Beweise werden gelagert und können später genutzt werden, falls sich die Frau zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige entscheidet.

Allerdings ist die Umsetzung der VSS in Deutschland noch uneinheitlich. In einigen Bundesländern fehlen klare Regelungen oder eine gesicherte Finanzierung. Dadurch entstehen regionale Unterschiede, die den Zugang für Betroffene erschweren. In Niedersachsen ist die VSS umgesetzt.

Schutzraum und geschultes Personal

Die Leitlinie empfiehlt, die Versorgung räumlich vom normalen Klinikbetrieb zu trennen, um eine ruhige und geschützte Atmosphäre zu schaffen. Zudem soll das Personal speziell geschult sein, um sensibel und traumasicher zu arbeiten.

Wichtig ist dabei:

  • Betroffene sollen jederzeit die Kontrolle über den Ablauf behalten.
  • Untersuchungen müssen transparent erklärt werden.
  • Auf Wunsch soll eine weibliche Begleitperson anwesend sein.
  • Ablehnungen oder Abbrüche von Untersuchungen müssen dokumentiert werden.

Medizinisches Personal soll Aussagen der Betroffenen nicht bewerten, sondern neutral dokumentieren – wichtig für mögliche spätere Verfahren.

Die vollständige Leitlinienfassung finden Sie hier.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.

 

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