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Gestohlene Bankkarte: Wann Betroffene nicht für den Schaden haften

Wird eine Bankkarte gestohlen und anschließend mit der richtigen Geheimzahl (PIN) Geld abgehoben, gehen Banken häufig davon aus, dass der Karteninhaber selbst unsorgfältig war. Oft wird unterstellt, Karte und PIN seien gemeinsam aufbewahrt worden – mit der Folge, dass Betroffene den Schaden selbst tragen sollen.

Ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt jedoch, dass diese Annahme nicht automatisch gilt.

Entscheidung des Landgerichts Berlin 

Das Landgericht Berlin (Az. 38 S 9/24) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem nach dem Diebstahl einer Bankkarte mehrere Abhebungen mit der korrekten PIN vorgenommen wurden. Die Bank verweigerte die Erstattung und warf dem Karteninhaber grobe Fahrlässigkeit vor.

Das Gericht widersprach:
Allein die Nutzung der richtigen PIN reicht nicht aus, um automatisch von einem Fehlverhalten des Karteninhabers auszugehen. Entscheidend ist vielmehr, ob nachvollziehbar dargelegt werden kann, dass Karte und PIN getrennt voneinander aufbewahrt wurden.

Beweislast liegt bei der Bank

Nach Auffassung des Landgerichts Berlin gilt:

  • Der Karteninhaber muss plausibel schildern, dass er sorgfältig mit Karte und PIN umgegangen ist.
  • Die Bank trägt die Beweislast, wenn sie grobe Fahrlässigkeit behauptet.
  • Kann die Bank diesen Nachweis nicht erbringen, muss sie den entstandenen Schaden ersetzen.

Im entschiedenen Fall sah das Gericht keinen Beleg für ein Fehlverhalten des Kunden – die Bank musste daher zahlen.

Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher

Das Urteil des Landgerichts Berlin stärkt die Rechte von Bankkunden erheblich:

  • Man haftet nicht automatisch für Geldabhebungen mit gestohlener Karte.
  • Auch bei Verwendung der richtigen PIN ist eine Erstattung möglich.
  • Entscheidend ist allein, dass Karte und PIN nicht gemeinsam verwahrt wurden.
  • Es spielt keine Rolle, ob die Karte kurz vor dem Diebstahl selbst benutzt wurde.


Wichtige Präventionshinweise

Um sich zu schützen und im Ernstfall gute Chancen zu haben, sollten folgende Regeln beachtet werden:

  • PIN niemals zusammen mit der Bankkarte aufbewahren
  • PIN nicht aufschreiben oder offen zugänglich speichern
  • PIN vor fremden Blicken schützen
  • Kartenverlust sofort melden und Karte sperren lassen
  • Konto regelmäßig kontrollieren, um Missbrauch schnell zu erkennen

Wer diese Hinweise beachtet, erhöht nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die rechtlichen Chancen im Fall eines Kartenmissbrauchs.

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