Eine junge Frau erfährt durch Bekannte, dass ein kurzes Video von ihr im Internet kursiert. Aufgenommen wurde es in einer belebten Einkaufsstraße. Die Kamera richtet sich gezielt auf ihr Gesäß – offenbar heimlich mit einem Smartphone gefilmt.
Obwohl sie vollständig bekleidet war, fühlt sie sich entwürdigt und bloßgestellt. Seitdem vermeidet sie Menschenmengen und öffentliche Orte. Die Sorge, erneut heimlich gefilmt zu werden, begleitet sie im Alltag. Besonders belastend ist der Gedanke, dass das Video jederzeit weiterverbreitet werden könnte.
Voyeuristische Aufnahmen greifen tief in die Privatsphäre ein. Viele Betroffene berichten von erheblichen psychischen Folgen:
Die Aufnahmen zielen häufig bewusst auf sexualisierte Körperbereiche ab und verletzen damit die persönliche Würde der Betroffenen.
Die Bundesländer fordern deshalb einen besseren strafrechtlichen Schutz vor solchen heimlichen Aufnahmen. Ziel ist es, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und die sexuelle Selbstbestimmung sowie das Recht am eigenen Bild zu stärken.
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte bereits im Januar angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Auch der hessische Ministerpräsident Boris Rhein betonte, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur offen und körperlich auftrete. Oft geschehe sie heimlich und besonders perfide – etwa durch unbemerkte Aufnahmen mit Smartphones. Die Technik passe heute „in jede Tasche“, arbeite lautlos und senke dadurch die Hemmschwelle für Täter.
Vollständig verhindern lassen sich solche Taten kaum – dennoch können einige Maßnahmen helfen:
Wer Opfer solcher Aufnahmen geworden ist, sollte wissen: Die Schuld liegt allein bei den Tätern. Betroffene haben Anspruch auf Schutz, Unterstützung und ernsthafte rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen.