Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket beschlossen, das Opfer von Straftaten im Strafverfahren besser unterstützen soll. Ziel ist es, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern und Betroffene deutlich zu entlasten. Künftig sollen insbesondere Opfer häuslicher Gewalt in schweren Fällen einen Anspruch auf kostenfreie Begleitung und anwaltliche Unterstützung erhalten.
Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung sollen psychosoziale Prozessbegleitung künftig ohne eigenen Antrag erhalten. Auch erwachsene Opfer schwerer Straftaten müssen ihre besondere Schutzbedürftigkeit nicht mehr nachweisen. Ermittlungsbehörden und Gerichte sollen Betroffene aktiv über kostenfreie Unterstützungsangebote informieren.
Um die Versorgung langfristig sicherzustellen, sieht der Gesetzentwurf eine höhere Vergütung für psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter vor. Neben höheren Pauschalen für Vor- und Hauptverfahren sind zusätzliche Zahlungen für Nachbetreuung und besonders aufwendige Einsätze geplant. Das Gesetz wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten und ist Teil einer umfassenden Strategie zum besseren Schutz vor Gewalt.
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