Ein neuer Gesetzentwurf soll den Schutz vor digitaler Gewalt deutlich verbessern. Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung von Beleidigungen, Bloßstellungen und Persönlichkeitsverletzungen im Internet. Dazu zählen unter anderem Hasskommentare, das Veröffentlichen privater Daten, Cybermobbing oder das gezielte Täuschen durch gefälschte Inhalte. Besonders häufig betroffen sind Frauen.
Der Entwurf sieht mehrere neue oder erweiterte Straftatbestände vor. Künftig sollen unter anderem heimliche Aufnahmen in sensiblen Bereichen, das gezielte sexualisierte Darstellen von Personen mittels manipulierten Bildern sowie täuschende Inhalte stärker verfolgt werden. Auch digitales Ausspionieren wird ausdrücklich unter Strafe gestellt. Für bestimmte Delikte sind Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen.
Neben dem Strafrecht wird auch das Zivilrecht gestärkt. Betroffene sollen leichter gegen Täter vorgehen können, insbesondere wenn diese anonym im Netz agieren. Plattformen und Internetanbieter können verpflichtet werden, Identitätsdaten herauszugeben, sofern ein Gericht dies anordnet. Ziel ist es, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche einfacher durchzusetzen.
Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, sich durch gemeinnützige Organisationen vertreten zu lassen, um finanzielle und organisatorische Hürden zu senken.
Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Sicherung bereits vorhandener Nutzerdaten, darunter auch IP-Adressen. Diese sollen für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden, um Rechtsverstöße nachverfolgen zu können. Die Maßnahme ist umstritten, da frühere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aus rechtlichen Gründen aufgehoben wurden. Kritiker sehen darin weiterhin einen Eingriff in Grundrechte.
Gerichte sollen in schweren Fällen auch Accounts zeitweise sperren können, um wiederholte Verstöße zu verhindern.
Gleichzeitig wird kritisiert, dass Verfahren für Betroffene mit hohen Kosten verbunden sein können. Auch die geplante Datenspeicherung stößt bei Fachleuten und Organisationen auf Vorbehalte.
Der Entwurf wird nun von Ländern und Verbänden geprüft. Nach weiteren Abstimmungen soll er in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden.