Die Hamburger Justiz setzt sich für eine Reform der Verjährungsregeln bei schweren Sexualstraftaten ein. Ziel ist es, Betroffenen mehr Zeit zu geben, Anzeige zu erstatten, und gleichzeitig sicherzustellen, dass Taten auch nach Jahren noch verfolgt werden können. Zwar brachte die Reform des Sexualstrafrechts vor rund einem Jahrzehnt Fortschritte, doch führte sie in bestimmten Fällen zu deutlich kürzeren Verjährungsfristen.
Insbesondere bei schweren Übergriffen zeigt sich ein Problem: Viele Betroffene melden die Tat erst spät – etwa aus Angst, Scham oder aufgrund traumatischer Erfahrungen. Kurze Fristen können dazu führen, dass Verfahren nicht mehr möglich sind, obwohl ausreichende Beweise vorliegen. Dies steht im Widerspruch zum Schutzgedanken des Gesetzes.
Ein konkreter Fall aus Hamburg verdeutlicht die Folgen: Trotz umfangreicher Beweislage konnten zahlreiche mutmaßliche Taten nicht verfolgt werden, da sie bereits verjährt waren. Nach früherer Rechtslage hätten deutlich längere Fristen gegolten.
Um solche Fälle künftig zu vermeiden, wird eine Änderung der gesetzlichen Regelungen angestrebt. Vorgesehen ist unter anderem eine Anhebung des Strafrahmens, um automatisch auch die Verjährungsfrist zu verlängern. Diskutiert wird zudem, für besonders schwere Konstellationen – etwa bei ausgenutzter Schutzlosigkeit – eigene Straftatbestände zu schaffen.