Der Bundestag hat eine Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Künftig können Gerichte bei Fällen häuslicher Gewalt den Einsatz elektronischer Fußfesseln anordnen. Ziel ist es, gefährdete Personen frühzeitig zu warnen und Annäherungsverbote wirksamer zu kontrollieren.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ermöglicht es, den Standort gewaltbereiter Personen zu erfassen. Nähern sie sich verbotenen Bereichen oder geschützten Personen, werden Betroffene sowie die Polizei automatisch informiert. Die Maßnahme kann zunächst zeitlich befristet angeordnet und bei Bedarf verlängert werden.
Neben der Fußfessel sieht das Gesetz weitere Schutzinstrumente vor. Familiengerichte können Täterinnen und Täter künftig verpflichten, an Anti-Gewalt-Trainings oder Beratungsangeboten teilzunehmen. Außerdem werden die Strafen bei Verstößen gegen gerichtliche Schutzanordnungen verschärft.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die anhaltend hohe Zahl häuslicher Gewalttaten in Deutschland. Besonders Frauen sind betroffen. Fachleute gehen zudem von einer hohen Dunkelziffer aus, da viele Fälle nicht angezeigt werden.
Mit der Reform sollen insbesondere schwere Gewalttaten und Tötungsdelikte im sozialen Nahbereich verhindert werden. Internationale Modelle – etwa aus Spanien – gelten dabei als Vorbild für die elektronische Überwachung.
Die neue Regelung wurde im Parlament mehrheitlich unterstützt. Gleichzeitig weisen Fachleute und Teile der Opposition darauf hin, dass technische Maßnahmen allein keinen umfassenden Schutz gewährleisten können. Entscheidend seien zusätzliche Hilfsangebote, Präventionsarbeit, schnelle Verfahren sowie ausreichend Beratungs- und Schutzstellen.