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Harburg (Kreis)
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Härtere Strafen bei heimlicher Betäubung geplant

Gesetzesänderung gegen den Einsatz von K.-o.-Mitteln

Die Bundesregierung hat eine Verschärfung des Strafrechts beschlossen, um Opfer von sexualisierter Gewalt und schweren Gewalttaten besser zu schützen. Künftig sollen insbesondere Taten mit sogenannten K.-o.-Tropfen deutlich härter bestraft werden.

Der Einsatz solcher Substanzen gilt als besonders gefährlich und heimtückisch, da Betroffene innerhalb kurzer Zeit wehrlos gemacht werden können. Die geplante Gesetzesänderung sieht deshalb vor, den Einsatz von K.-o.-Mitteln und anderen gefährlichen Stoffen bei Sexual- und Raubdelikten als besonders schweren Fall einzustufen.

Höhere Mindeststrafen vorgesehen

Nach dem Gesetzentwurf soll sich die Mindestfreiheitsstrafe bei entsprechenden Taten von bislang drei auf künftig fünf Jahre erhöhen. Damit werden gefährliche Mittel rechtlich künftig Waffen oder gefährlichen Werkzeugen gleichgestellt.

Hintergrund der Neuregelung ist eine gerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 2024, nach der K.-o.-Tropfen bisher nicht ausdrücklich als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches galten. Durch die geplante Anpassung soll nun mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Hohe Gefahr für die Opfer

Bei K.-o.-Tropfen handelt es sich um verschiedene betäubende Substanzen, häufig um Gammahydroxybutyrat (GHB). Die Mittel sind meist farb- und geruchlos und können unbemerkt in Getränke gegeben werden.

Die Wirkung tritt oft schnell ein: Betroffene verlieren die Kontrolle über ihr Verhalten, sind orientierungslos oder bewusstseinsgetrübt und können sich später häufig nicht mehr an das Geschehen erinnern. Neben möglichen Folgetaten besteht zudem eine erhebliche gesundheitliche Gefahr. Überdosierungen können zu Atemstillstand oder sogar zum Tod führen.

Dunkelfeld weiterhin hoch

Fachleute gehen davon aus, dass viele Fälle nicht angezeigt werden. Gründe hierfür sind unter anderem Erinnerungslücken, Scham oder Unsicherheit der Betroffenen. Hinzu kommt, dass die verwendeten Substanzen häufig nur wenige Stunden im Körper nachweisbar sind, was die Beweisführung erschwert.

 

Präventionshinweise

So können Sie sich schützen

  • Getränke niemals unbeaufsichtigt stehen lassen
  • Keine offenen Getränke von unbekannten Personen annehmen
  • Getränke möglichst selbst öffnen oder beim Einschenken beobachten
  • Auf plötzliche Übelkeit, Schwindel oder Erinnerungslücken achten
  • Freunde und Begleitpersonen informieren, wenn man sich plötzlich unwohl fühlt
  • Im Zweifel sofort medizinische Hilfe und die Polizei verständigen

Wichtig nach einem Verdacht

  • Möglichst schnell eine Klinik oder Arztpraxis aufsuchen
  • Keine Kleidung waschen und Beweismittel sichern
  • Zeitpunkt, Symptome und mögliche Zeugen notieren
  • Vertrauenspersonen informieren und Unterstützung suchen
  • Beratungsstellen oder Opferhilfeeinrichtungen kontaktieren, beispielsweise den WEISSER RING.
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