Das Bundesjustizministerium plant eine Reform des Familienrechts, um Betroffenen häuslicher Gewalt den Ausstieg aus einer Ehe zu erleichtern. Künftig sollen Scheidungen in bestimmten Gewaltfällen bereits vor Ablauf des bisher vorgeschriebenen Trennungsjahres möglich sein.
Bislang gilt in Deutschland grundsätzlich eine einjährige Trennungszeit vor der Scheidung. Eine Ausnahme ist nur bei sogenannter „unzumutbarer Härte“ vorgesehen. Der neue Gesetzentwurf konkretisiert nun, wann eine solche Härte vorliegt.
Nach den geplanten Regelungen soll eine frühere Scheidung möglich sein, wenn ein Ehepartner oder ein im Haushalt lebendes Kind körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren hat. Ziel ist es, Betroffene schneller aus gefährdenden Beziehungen zu lösen und rechtlich besser zu schützen.
Die Reform reagiert auf die weiterhin hohe Zahl häuslicher Gewaltfälle in Deutschland. Fachstellen gehen zudem von einer hohen Dunkelziffer aus.
Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs betrifft den Schutz persönlicher Daten in familiengerichtlichen Verfahren. Opfer häuslicher Gewalt sollen ihren aktuellen Aufenthaltsort künftig besser geheim halten können.
Geplant ist unter anderem, Gerichtsverfahren auch an früheren Wohnorten durchführen zu lassen. Dadurch soll verhindert werden, dass gewalttätige Ex-Partner Rückschlüsse auf den aktuellen Wohnsitz ziehen können.
Außerdem sollen Familiengerichte Hinweise auf häusliche Gewalt künftig früher prüfen und stärker berücksichtigen. In Fällen dokumentierter Gewalt soll von Betroffenen nicht mehr grundsätzlich erwartet werden, mit dem gewalttätigen Partner gemeinsame Lösungen auszuhandeln.
Die geplanten Maßnahmen sollen den Gewaltschutz im Familienrecht insgesamt stärken und das Risiko weiterer Übergriffe reduzieren.