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Harburg (Kreis)
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Mehr Sicherheit für Betroffene: Neue Gewaltschutz-Broschüre informiert über wirksame Hilfen

Wenn das eigene Zuhause kein sicherer Ort mehr ist

Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Übergriffe oder die ständige Kontrolle des Partners oder der Partnerin gehören für viele Betroffene leider zum Alltag. Häusliche Gewalt beginnt häufig nicht mit sichtbaren Verletzungen, sondern mit Einschüchterungen, psychischem Druck oder sozialer Isolation. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Schutzmöglichkeiten zu kennen und frühzeitig in Anspruch zu nehmen.

Die Bundesregierung hat deshalb die mittlerweile 7. Auflage der Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Information zum Gewaltschutzgesetz“ veröffentlicht. Auf 52 Seiten informiert sie umfassend und verständlich über die Rechte von Betroffenen sowie die Möglichkeiten des staatlichen Gewaltschutzes. Die Broschüre steht ausschließlich als kostenloser Download zur Verfügung. Sie erläutert unter anderem die Wohnungsüberlassung, Kontakt- und Näherungsverbote sowie Fragen des Sorge- und Umgangsrechts bei gemeinsamen Kindern.

Wer Gewalt ausübt, muss gehen

Ein wichtiger Grundsatz des Gewaltschutzgesetzes lautet: Nicht das Opfer muss seine Wohnung verlassen, sondern grundsätzlich die gewaltausübende Person.

Bereits die Polizei kann bei akuten Gefährdungslagen eine Wohnungsverweisung oder ein Rückkehrverbot anordnen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gerichtliche Schutzmaßnahmen zu beantragen. Das zuständige Familiengericht kann beispielsweise anordnen, dass die gewaltausübende Person

  • die Wohnung nicht mehr betreten darf,
  • einen bestimmten Abstand zur betroffenen Person einhalten muss,
  • den Arbeitsplatz, die Kindertagesstätte oder die Schule nicht aufsuchen darf,
  • jegliche Kontaktaufnahme – auch per Telefon, Messenger-Dienst, E-Mail oder Brief – zu unterlassen hat.

Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen stellen eine Straftat dar und können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Die Wohnung kann dem Opfer zugesprochen werden

Nach dem Gewaltschutzgesetz besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die gemeinsam genutzte Wohnung der betroffenen Person zur alleinigen Nutzung überlassen wird. Dies gilt auch dann, wenn kein eigener Mietvertrag besteht.

Der entsprechende Antrag sollte zeitnah gestellt werden. Wurde die Wohnung ausschließlich von der gewaltausübenden Person angemietet, kann das Gericht die Wohnungsüberlassung befristet anordnen und diese Frist gegebenenfalls verlängern. Ziel des Gesetzes ist es, Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Zeit zu geben, ihr Leben wieder sicher und selbstbestimmt zu gestalten.

Wer hilft im Landkreis Harburg?

Im Landkreis Harburg stehen Betroffenen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei einer akuten Gefahr sollte unverzüglich der Polizeinotruf 110 gewählt werden. Die Polizei kann unmittelbar Schutzmaßnahmen ergreifen und bei häuslicher Gewalt eine Wohnungsverweisung aussprechen.

Darüber hinaus bieten Beratungsstellen, Frauenhäuser sowie Opferhilfeeinrichtungen wie der WEISSE RING Unterstützung bei der Bewältigung der Situation und informieren über weitere Hilfsangebote.

Für gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz sind für den Landkreis Harburg die Familiengerichte bei den Amtsgerichten Winsen (Luhe) oder Tostedt zuständig. Anträge können grundsätzlich auch ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden. In besonders dringenden Fällen kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden, um einen schnellen gerichtlichen Schutz zu erreichen.

Gut informiert – Hilfe rechtzeitig in Anspruch nehmen

Die neue Gewaltschutz-Broschüre der Bundesregierung beantwortet zahlreiche Fragen verständlich und praxisnah. Sie informiert unter anderem darüber,

  • welche Rechte Betroffene haben,
  • wie Schutzanordnungen beantragt werden können,
  • welche Regelungen bei gemeinsamen Kindern gelten,
  • welche Hilfen bei geringem Einkommen zur Verfügung stehen und
  • welche Möglichkeiten bei akuter Gefährdung bestehen.

Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden:

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Information zum Gewaltschutzgesetz

 

Präventionshinweise

  • Nehmen Sie Bedrohungen und Gewalt niemals auf die leichte Schulter.
  • Suchen Sie frühzeitig Hilfe und sprechen Sie mit einer Vertrauensperson.
  • Dokumentieren Sie Verletzungen, Bedrohungen und Kontaktaufnahmen möglichst zeitnah.
  • Bewahren Sie wichtige Dokumente, Medikamente und persönliche Unterlagen griffbereit auf.
  • Vereinbaren Sie mit Vertrauenspersonen ein Notfallzeichen oder ein Codewort für akute Gefahrensituationen.
  • Zögern Sie nicht, bei einer unmittelbaren Bedrohung den Polizeinotruf 110 zu wählen.
  • Beantragen Sie bei Bedarf gerichtliche Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.
  • Informieren Sie auch Ihr persönliches Umfeld sowie gegebenenfalls Schulen, Kindertagesstätten oder Arbeitgeber über bestehende Schutzanordnungen.
  • Nutzen Sie die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote – niemand muss Gewalt alleine bewältigen.

Häusliche Gewalt ist niemals Privatsache. Jede betroffene Person hat das Recht auf Schutz, Sicherheit und Unterstützung.

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