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Harburg (Kreis)
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Sexuelle Gewalt gegen ein gemeinsames Kind kann sofortige Scheidung rechtfertigen

Wer sich in Deutschland scheiden lassen möchte, muss in der Regel zunächst ein Jahr getrennt leben. Von diesem sogenannten Trennungsjahr gibt es jedoch Ausnahmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem in der letzten Woche veröffentlichten Beschluss (Az. XII ZB 576/25) entschieden: Liegen schwerwiegende Gewalttaten vor – insbesondere sexuelle Übergriffe auf ein gemeinsames minderjähriges Kind – kann eine Ehe auch ohne Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.

Schwere Vorwürfe gegen einen Ehepartner

Dem Verfahren lag ein Fall zugrunde, in dem eine Ehefrau ihrem Ehemann über Jahre hinweg körperliche und sexuelle Gewalt vorwarf. Darüber hinaus stand der Verdacht im Raum, dass er sexuelle Handlungen an einem gemeinsamen minderjährigen Kind vorgenommen haben soll.

Die Vorinstanzen hatten eine sofortige Scheidung zunächst abgelehnt. Sie vertraten die Auffassung, dass das Trennungsjahr trotz der räumlichen Trennung der Eheleute und des fehlenden Kontakts eingehalten werden müsse.

BGH: Schwerwiegende Gewalt macht das Abwarten unzumutbar

Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidungen auf. Nach Auffassung der Richter können schwere körperliche oder sexuelle Übergriffe gegen den Ehepartner oder gemeinsame Kinder eine sogenannte "unzumutbare Härte" darstellen. In solchen Fällen müsse niemand gegen seinen Willen bis zum Ablauf des Trennungsjahres an der Ehe festhalten.

Dabei spiele es keine entscheidende Rolle, ob die Ehepartner bereits getrennt leben oder keinen Kontakt mehr miteinander haben. Besonders bei mutmaßlicher Gewalt gegen Kinder könne die seelische Belastung so schwer wiegen, dass eine sofortige Scheidung gerechtfertigt sei.

Verfahren muss erneut geprüft werden

Der BGH verwies das Verfahren an das zuständige Oberlandesgericht zurück. Dort muss nun erneut geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung vorliegen. Dabei werden die erhobenen Vorwürfe umfassend zu bewerten sein.

Quelle: Legal Tribune Online

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