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WhatsApp-Betrug: Die vermeintliche Abstimmung kann das Konto kosten

Nachricht von einem bekannten Kontakt

„Kannst du bitte für Klara abstimmen?“ – solche Nachrichten können derzeit über WhatsApp verschickt werden. Der Absender scheint bekannt zu sein, tatsächlich kann das Konto dieser Person bereits von Kriminellen übernommen worden sein.

Die Täter bitten um die Teilnahme an einem angeblichen Wettbewerb. Ein Link führt zu einer gefälschten Abstimmungsseite. Wer dort seine Telefonnummer eingibt und anschließend einen WhatsApp-Bestätigungs- oder Anmeldecode verwendet, kann den Tätern ungewollt den Zugriff auf das eigene Konto ermöglichen.

Aus einer Stimme wird eine Kontoübernahme

Nach erfolgreicher Übernahme können die Täter das Konto nutzen, um weitere Kontakte anzuschreiben. Auf diese Weise verbreitet sich die Betrugsmasche schnell. Unter dem Namen des Opfers können anschließend auch Nachrichten mit angeblichen Notfällen oder Geldforderungen verschickt werden.

Besonders tückisch ist, dass die Nachricht scheinbar von einer vertrauten Person kommt. Gerade deshalb sollte auch bei bekannten Kontakten Vorsicht gelten, wenn eine Nachricht ungewöhnlich wirkt oder zur Eingabe persönlicher Daten oder eines Codes auffordert.

Ein WhatsApp-Code gehört nicht in fremde Hände

Für die Teilnahme an einer Online-Abstimmung ist kein WhatsApp-Anmeldecode erforderlich. Einen solchen Code sollte grundsätzlich niemals an andere Personen weitergegeben oder auf einer unbekannten Internetseite eingegeben werden.

Wer Zweifel an einer Nachricht hat, sollte den vermeintlichen Absender über einen anderen Weg kontaktieren – beispielsweise telefonisch. Ein kurzer Anruf kann klären, ob die Nachricht tatsächlich von dieser Person stammt.

Was tun, wenn bereits geklickt wurde?

Wer den Link geöffnet oder einen Code eingegeben hat, sollte umgehend die „Verknüpften Geräte“ in WhatsApp überprüfen. Unbekannte Geräte sollten entfernt werden.

Wurde das Konto bereits übernommen, sollten Betroffene ihre Kontakte möglichst schnell über einen anderen Kommunikationsweg warnen und den Vorfall der Polizei melden. Zusätzlich empfiehlt sich die Aktivierung der Zwei-Schritt-Verifizierung in WhatsApp.

 

Prävention: So schützen Sie sich

  • Nicht auf unerwartete Abstimmungslinks klicken.
  • WhatsApp-Anmelde- oder Bestätigungscodes niemals weitergeben.
  • Bei ungewöhnlichen Nachrichten den Absender über einen anderen Kommunikationsweg kontaktieren.
  • Auch Nachrichten von bekannten Kontakten kritisch prüfen – deren Konto kann bereits kompromittiert sein.
  • Regelmäßig unter „Verknüpfte Geräte“ kontrollieren, welche Geräte Zugriff auf das WhatsApp-Konto haben.
  • Die Zwei-Schritt-Verifizierung aktivieren.
  • Bei einer bereits erfolgten Kontoübernahme Kontakte warnen und Anzeige bei der Polizei erstatten.

Grundsätzlich gilt: Eine Abstimmung ist kein Grund, einen WhatsApp-Anmeldecode einzugeben.

 

 

Quelle: Polizei Beratung

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