Der WEISSE RING fordert einen deutlich umfassenderen Einsatz elektronischer Fußfesseln zum Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt. Die Organisation sieht insbesondere in Spanien ein Vorbild. Dort wird die elektronische Überwachung seit Jahren eingesetzt, um Kontakt- und Annäherungsverbote wirksamer zu kontrollieren.
In Deutschland soll der Einsatz von Fußfesseln durch die Reform des Gewaltschutzgesetzes ab Sommer 2027 ausgeweitet werden. Nach Einschätzung des WEISSEN RINGS reicht die bislang erwartete Zahl von lediglich einigen hundert überwachten Personen jedoch nicht aus, um einen spürbaren Schutz vor wiederholter Gewalt zu gewährleisten.
Spanien verfügt über langjährige Erfahrungen mit elektronischen Fußfesseln bei Fällen von Partnerschaftsgewalt. Nach Angaben des WEISSEN RINGS werden dort mehrere tausend Gefährder überwacht. Die Maßnahme ist in ein umfassenderes Schutzsystem eingebettet, das unter anderem spezialisierte Gerichte und Unterstützungsangebote für Betroffene umfasst.
Der WEISSE RING sieht darin einen wichtigen Unterschied zum deutschen Ansatz. Nach seiner Auffassung sollten auch Strafgerichte die Möglichkeit erhalten, eine elektronische Überwachung anzuordnen. Dadurch könnten gefährdete Personen schneller und umfassender geschützt werden.
Die technischen Voraussetzungen für eine deutlich größere Zahl an Überwachungen sind nach Einschätzung des WEISSEN RINGS vorhanden. Entscheidend sei deshalb vor allem, die rechtlichen Möglichkeiten auszuweiten und die bestehenden Instrumente konsequent anzuwenden.
Elektronische Fußfesseln können dabei insbesondere dazu beitragen, Verstöße gegen Kontakt- und Aufenthaltsverbote frühzeitig zu erkennen. Sie sind jedoch kein alleiniger Schutz vor Gewalt und müssen in ein umfassendes Hilfs- und Schutzkonzept eingebunden sein.
Bei häuslicher Gewalt oder konkreten Bedrohungen gilt: