Als 1976 in West-Berlin das erste autonome Frauenhaus Deutschlands eröffnet wurde, war dies ein Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt. Die Frauenbewegung machte öffentlich, dass Gewalt in Partnerschaften kein privates Problem ist, sondern gesellschaftliches Handeln und wirksame Schutzangebote erfordert.
Frauenhäuser boten betroffenen Frauen und ihren Kindern erstmals Zuflucht und Unterstützung. Lange mussten die Opfer ihre Wohnung verlassen, während der gewalttätige Partner bleiben konnte. Die Forderung „Wer schlägt, der geht!“ stand deshalb für einen grundlegenden Wandel: Nicht die Betroffenen, sondern die Täter sollten die Konsequenzen tragen.
In den 1990er-Jahren setzten sich Fraueninitiativen, Sozialarbeiter und Juristen verstärkt für bessere rechtliche Schutzmöglichkeiten ein. Eine wichtige Rolle spielte die Berliner Initiative gegen Gewalt gegen Frauen (BIG e. V.). Auch Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, insbesondere Österreich, flossen in die Entwicklung ein.
Im März 2001 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor. Das Gewaltschutzgesetz trat am 1. Januar 2002 in Kraft und verbesserte den zivilrechtlichen Schutz vor Gewalt, Bedrohungen und Nachstellungen.
Das Gesetz ermöglicht unter anderem gerichtliche Kontakt- und Näherungsverbote sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Überlassung der gemeinsamen Wohnung an die betroffene Person. Ergänzend können die Polizeigesetze der Länder Wegweisungen und befristete Rückkehrverbote ermöglichen.
Trotz dieser Fortschritte bleiben Frauenhäuser unverzichtbar. Sie bieten Schutz und Unterstützung, wenn ein Verbleib in der eigenen Wohnung nicht möglich oder zu gefährlich ist. Auch heute sind ausreichende Schutzplätze und eine verlässliche Unterstützung Betroffener wichtige gesellschaftliche Aufgaben.
Quelle: Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK)